Ortsnahe Kompensationsmaßnahmen in Bebauungsplanverfahren

Dr. Falko Grube
Dr. Falko Grube

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dass bei künftigen Bebauungsplanverfahren notwendige Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich möglichst ortsnah, d.h. in dem von der Baumaßnahme betroffenen Stadtteil bzw. in daran angrenzenden Stadtteilen, vorgenommen werden.
2. In den entsprechenden Drucksachen sind die nächstgelegenen Ausgleichsflächen darzustellen. Ein vom Prinzip der Ortsnähe abweichender Vorschlag für die Nutzung von Ausgleichsflächen ist zu begründen.

Jens Rösler
Jens Rösler

Begründung:

Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von Baumaßnahmen dienen dem Ersatz wegfallender Naturräume und damit dem Erhalt des Klimas und der Lebensqualität in der Stadt. Das ist nicht nur eine Frage der Umsetzung geltender Gesetzes, sondern auch ein Frage der städtebaulichen Vernunft. Im Rahmen mehrerer laufender und bereits abgeschlossener B-Planverfahren wurde kritisiert, dass geplante Ausgleichsmaßnahmen in anderen als den betroffenen Stadtteilen vorgenommen werden (sollen). Dabei sollte die Wegnahme von Grün nach Möglichkeit jedoch möglichst dort kompensiert werden, wo der Verlust entstanden ist.

Der Stadtrat spricht sich daher dafür aus, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen möglichst ortsnah zu erbringen.

Jens Rösler
Fraktionsvorsitzender

Dr. Falko Grube
Stellv. Fraktionsvorsitzender

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