Magdeburg, 02.12.2024. Auf der kommenden Stadtratssitzung am 05.12.2024 beschäftigt sich der Stadtrat mit der Hebesatzsatzung der Grundsteuer für 2025.
Der Antrag der Stadtverwaltung enthält zwei unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke. Für den Fall, dass diese Regelung vor Gericht keinen Bestand hat, ist ein einheitlicher Hebesatz vorgesehen, der mit 679 % jedoch deutlich über dem geplanten Satz von 521 % für Wohngrundtücke und auch über dem derzeit geltenden Satz von 590 % liegt.
Die Ratsfraktion SPD/Tierschutzallianz/Volt schlägt deshalb nun in einem Änderungsantrag vor, den Hebesatz für diesen Rückfallmechanismus ebenfalls auf 521 % festzuschreiben, so dass es nicht zu einer höheren Belastung für Wohngrundstücke führt.
Dazu Stadtrat Jens Rösler: „Eine Erhöhung auf 679 % würde sowohl Wohnungsmieter als auch Eigenheimbesitzer übermäßig belasten und wäre sozial nicht zu rechtfertigen. Ein mögliches Scheitern der neuen gesplitteten Hebesatzregelung darf nicht dazu führen, dass die Magdeburgerinnen und Magdeburger unzumutbar belastet werden. Der vorgesehene Hebesatz in Höhe von 521 % für Wohngrundstücke darf nicht überschritten werden.“