Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den Bemühungen das Grundstücksproblem für den Anbau zu klären, als Alternative einen geeigneten Standort für einen Schulneubau in den Stadtteilen Ottersleben, hier insbesondere im nordöstlichen Bereich, und Lemsdorf, insbesondere im südwestlichen Bereich, aber ggfls. auch darüber hinaus vorzuschlagen.
Begründung:
Mit Beschluss vom 08.12.2016 (DS0423/16) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung nach einem geeigneten Standort für einen Schulneubau im Stadtteil Ottersleben zu suchen. Mit der Drucksache DS0310/17 legte die Verwaltung dem Stadtrat in seiner Sitzung am 19.10.2017 die Aufstellung des B-Planes Nr. 355-3 „Grundschule am Amtsgarten“ zur Beschlussfassung vor. Das vorgeschlagene B-Plan-Gebiet umfasst dabei die Fläche der Kleingartenanlage „Am Amtsgarten“. Die Kleingartenanlage ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen mit der Zweckbestimmung als Kleingartenanlage und müsste im Parallelverfahren als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden.
Im Rahmen der dazu geführten Diskussion wurde deutlich, dass sich der Standort vor allem aus infrastrukturellen Gründen als nicht geeignet erweist. Zudem legte die Verwaltung dar, dass auch andere städtische Grundstücke in Betracht gezogen wurden, deren Untersuchung jedoch nicht weiter verfolgt wurde.
Die aktuellen und prognostizierten Schülerzahlen belegen, dass im Stadtteil Ottersleben dringender Handlungsbedarf besteht, daher sollen weitere geeignete Standorte untersucht werden, die auch den Stadtteil Lemsdorf und ggfls. darüber hinausgehende Flächen einbeziehen.