Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Neuvergabe der Spielbanken-Konzession durch das Innenministerium des Landes darauf hinzuwirken, dass der Standort Magdeburg für einen Spielbankbetrieb auch künftig gesichert werden kann.
Um sofortige Abstimmung wird gebeten.
Begründung:
Seit nunmehr einem Jahr sind die Spielbanken in Magdeburg, Halle und Wernigerode geschlossen. Dem insolventen Betreiber der Spielbanken wurde Anfang dieses Jahres die Zulassung entzogen. Derzeit bereitet das für die Spielbanken zuständige Innenministerium des Landes eine Neuausschreibung der Spielbanken-Konzession vor. Ziel sollte es daher sein, rechtzeitig das Interesse unserer Stadt zu bekunden, auch künftig wieder Standort einer Spielbank in Sachsen-Anhalt zu sein. Die Einnahmen, die damit für unsere Stadt erzielt werden könnten sind in §18, Absatz 1 des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt:
„(1) Die Gemeinde, in der sich eine Spielbank befindet, erhält einen Anteil von 20 v. H. an dem Teil der Spielbankabgabe, der auf diese Spielbank entfällt und dem Land tatsächlich zufließt. Des Weiteren erhält diese Gemeinde einen Anteil von 20 v. H. an der Zusatzabgabe. Der Anteil an der Zusatzabgabe bemisst sich nach dem Verhältnis der Summe der Bruttospielerträge aller Spielbanken zu dem Bruttospielertrag der jeweiligen Spielbank.“
Hans-Dieter Bromberg
Fraktionsvorsitzender