Der Stadtrat möge beschließen:
Die vom Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe errichteten Leuchten entlang des Grünzuges zwischen der Harsdorfer Straße und dem Rotkehlchenweg werden mit Schutzabdeckungen nachgerüstet, um die von ihnen ausgehende Blendwirkung für anliegende Wohnhäuser zu vermeiden.
Um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und in den Betriebsausschuss SFM wird gebeten.
Begründung:
Vom Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe wurden im Herbst 2016 insgesamt 14 Leuchten entlang des Grünzuges zwischen der Harsdorfer Straße und dem Rotkehlchenweg errichtet und 2017 in Betrieb genommen. Das ursprüngliche Ziel, den Weg auszuleuchten, erstreckt sich auch auf anliegende Wohnhäuser. Betroffene Anwohner wiesen auf eine starke Blendwirkung der Leuchten hin und haben dies gegenüber der Stadtverwaltung und der GWA deutlich gemacht.
Ein Vororttermin mit dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe, dem Tiefbauamt und Bürgern hat am 12.09.2017 stattgefunden, bei dem die betroffenen Anwohner noch einmal die Notwendigkeit von Schutzabdeckungen an den Leuchten deutlich machten. Der Antrag soll diesem berechtigten Bürgerinteresse entsprechen.