Der Stadtrat möge beschließen,
die Magdeburger Schulen erhalten künftig die Möglichkeit der Rückerstattung der Schülerbeförderungskosten für zwei schulische Veranstaltungen im Jahr, die an nicht regulären Unterrichtstagen, d.h. Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen stattfinden.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, diesbezüglich mit dem Landesschulamt eine Einigung zu erzielen, die dies ohne großen formalen Aufwand für die Schulen gewährleistet.
Zur Überprüfung der Inanspruchnahme durch die Schulen bzw. der entstehenden Kosten ist eine Evaluierung nach einem Jahr vorzusehen.
Begründung:
Die Ablehnung der Rückerstattung von Schülerbeförderungskosten seitens der Stadtverwaltung für einen „Tag der offenen Tür“ eines Magdeburger Gymnasiums hat kürzlich zu Irritationen bei den Schülern und Eltern geführt, die mit diesem Antrag ausgeräumt werden sollen. Begründet wurde die Ablehnung mit der Durchführung der Veranstaltung an einem Samstag, lt. Runderlass des Kultusministeriums vom 16.1.2012 gilt dieser nicht als Unterrichtstag.
Mit Beschluss-Nr. Beschluss-Nr. 409-014(VI)15 hat der Stadtrat zur Stadtratssitzung am 25.06.2015 der Änderung der Schülerbeförderungssatzung hinsichtlich einer Schülerbeförderung ausschließlich an Schultagen, d.h. von Montag bis Freitag zugestimmt. Da der Tag der offenen Tür demnach nicht an einem Unterrichtstag stattgefunden hat, an dem die Teilnahme schulgesetzlich verpflichtend wäre, wurde die Erstattung der Fahrkosten für die teilnehmenden Schüler abgelehnt. Um jedoch den Schulen bei der Durchführung von derartigen Veranstaltungen eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, sollten sie die Möglichkeit erhalten für zwei Veranstaltungen an zwei Wochenenden im Jahr die Fahrtkosten erstattet zu bekommen.
Jens Rösler
Fraktionsvorsitzender
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