Am 19. Juni 2025 wurde der folgende Antrag durch unsere Fraktion in den Stadtrat eingebracht.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) in der Pfälzer Straße im Bereich der bereits aufgebrachten farbigen Füße zu prüfen.
Begründung:
Bereits mehrfach hat der Stadtrat versucht, den Weg von der Mensa zu den westlich gelegenen Gebäuden der Otto-von-Guericke-Universität über die Pfälzer Straße für Studierende sicherer zu machen. Dies wird schon dadurch verdeutlicht, dass in diesem Bereich die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt und farbige Füße auf der Fahrbahn angebracht wurden.
Durch die Änderung der StVO wurde die Anordnung von Fußgängerüberwegen erleichtert.
Grundsätzlich darf eine Einschränkung des fließenden Verkehrs nur bei Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage, § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, angeordnet werden. Hiervon wurden Fußgängerüberwege mit Änderung der StVO ausgenommen, siehe § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 10 StVO.
Eine weitergehende Privilegierung von Fußgängerüberwegen ist nach § 45/I Nr. 7 b StVO zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt – darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung – gegeben, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Konkret hervorzuheben ist, dass die Wegbeziehung zwischen Mensa/Plenarsaal und Lehrgebäuden durch die Pfälzer Straße getrennt wird und so eine ständige Gefahrensituation gegeben ist. Die Einrichtung eines Zebrastreifens würde auch den Fußgängerstrom kanalisieren. Die aufgemalten Füße können nur eine Notlösung sein und werden bei Dunkelheit auch nur schwer erkannt. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung sind gegeben. Städtebaulich wird durch den Fußgängerüberweg die Einheit des Universitätskomplexes deutlicher.