Der Stadtrat möge beschließen:
Der Geltungsbereich des mit Beschluss-Nr. 1349-49(V)12 des Stadtrates festgelegten Sanierungsgebietes mit der Bezeichnung „Teilbereich der Ortslage Salbke“ wird um folgende Straßenzüge erweitert:
im Norden um die beidseitig straßenbegleitende Bebauung der Straße Alt Salbke bis südlich Hermannstraße und
im Süden um die beidseitig straßenbegleitende Bebauung der Straße Alt Salbke bis südlich der Welsleber Straße. Die entsprechenden Festsetzungsvoraussetzungen für ein Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB sind für die Erweiterungen zu prüfen.
Der Antrag ist in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zu überweisen.
Begründung:
Die Beseitigung städtebaulicher Missstände und damit eine erfolgreiche Sanierung Salbkes ist nur möglich, wenn auch in den unmittelbaren Einfahrtsbereichen des Gebietes, sowohl aus Süden, wie aus Norden kommend, ebenfalls städtebauliche Verbesserungen sichtbar sind. Entlang der Hauptstraße Alt Salbke sind zahlreiche ruinöse Gebäude vorhanden. Das betrifft nördlich der Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes insbesondere die Wohnbebauung gegenüber SKL und die Gebäude an der Grenze zum ehemaligen RAW. Südlich besteht dringender Handlungsbedarf u.a. bei der straßenbegleitenden Wohnbebauung der Gründerzeit und einem Teil der erhalten gebliebenen Bürogebäude von ehemals Fahlberg List. Auch im Bereich der Post und beim Hofensemble am Eingangsbereich der Welsleber Straße, das auf den dörflichen Kernbereich vorbereitet, bedarf es dringender Sanierungen. Diese Bereiche sollten daher ebenfalls vom Sanierungsgebiet erfasst werden, um hier positive Veränderungen zu befördern, die die Ziele des gesamten Sanierungsgebietes sichern helfen.
Hans-Dieter Bromberg
Fraktion SPD-future!
Wigbert Schwenke
Ratsfraktion CDU/BfM