Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbüergermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Ermäßigungen, die die Landeshauptstadt Magdeburg für bestimmte Personenkreise (u.a. Seniorinnen und Senioren, Inhabern des Magdeburg-Passes) gewährt, in Zukunft vereinheitlicht werden können. In die Prüfung sollen alle Tarife für kommunale Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sowie Eigenbetriebe einbezogen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat in einem Bericht vorzulegen. Der Bericht soll dabei aufzeigen, welche Vergünstigungen in den jeweiligen Einrichtungen aktuell gewährt werden, wie viele Personen diese bisher genutzt haben und welche Kosten der Landeshauptstadt Magdeburg entstanden sind (einrichtungsbezogen und gesamtstädtisch). Die Entgeltordnungen, Satzungen und Preistarife der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind entsprechend anzupassen. Des Weiteren sind in den Wegweiser für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung die Vergünstigungen, die diese bei allen kommunalen Einrichtungen erhalten, auszuweisen.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt in ihren Einrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen eine Reihe von Ermäßigungsangeboten für Eintritt und zur Teilnahmewerbung. Diese sind insbesondere für Seniorinnen und Senioren sowie ehrenamtlich engagierte Menschen nur schwer fassbar. In anderen Städten, wie z.B. Lübeck und Leipzig, wird eine Vereinheitlichung der Tarif- und Ermäßigungsstrukturen ihrer Einrichtungen und Eigenbetriebe bereits angestrebt.