Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sieverstorstraße wurde in Folge eines Notabrisses eines Hauses das benachbarte Gebäude dahingehend beschädigt, dass ein Teil der Hauswand mit weggerissen wurde.
Ich frage Sie:
1. Wer haftet für den Schaden bzw. trägt in diesem und in vergleichbaren Fällen die entsprechenden Kosten?
2. Wie sind die Zuständigkeiten und der Verfahrensablauf in solchen Fällen?
Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Jens Rösler
Stadtrat