Zweckzuweisungen der Feuerschutzsteuer für Brandschutzzwecke ungekürzt auszahlen (Interfraktioneller Antrag A0040/13 zur Stadtratssitzung am 04.04.2013)

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat appelliert an den Landtag von Sachsen-Anhalt und die Landesregierung, die aus der Feuerschutzsteuer für Brandschutzzwecke zugedachten Zuweisungen an die Kommunen ungekürzt auszuzahlen.

Begründung:

Paragraph 23 des Brandschutzgesetzes des LSA i. d. F. vom 1.1.2012 sieht vor: „Aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer erhalten die zum Brandschutz verpflichteten Gemeinden Mittel i.H. von jährlich 1 500 000 Euro vom Land. Diese Mittel sind für Zwecke des Brandschutzes und der Hilfeleistung zu verwenden. Mindestens 50 v.H. dieser Mittel sind für die Maßnahmen der Aus- und Fortbildung am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge … zu verwenden.“ Der Landesfeuerwehrverband hatte in seinem Aufruf auf der Delegiertenversammlung am 24.11.12 darauf verwiesen, dass die Auszahlungen vom Land an die kommunalen Gebietskörperschaften in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert wurden.

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme S0344/12 auf die FDP-Anfrage F0246/12 zum Thema mitgeteilt: „Sollten die aus der Feuerschutzsteuer der LH MD bisher zugedachten Zuweisungen weiterhin ausbleiben, so wird die Stadt gezwungen sein, die Unterhaltung (konsumtiver Haushalt) der Feuerwehr aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren.“ Feuerwehren kommt neben der Bewältigung ihrer unmittelbaren Aufgaben im Bereich Feuer und Katastrophenschutz auch eine wichtige identitätsstiftende Funktion in der Kommune zu. Darüber hinaus leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag im Bereich der Jugendarbeit.

Frank Schuster
Stv. Vorsitzender Fraktion CDU/BfM

Hans-Dieter Bromberg
Vorsitzender SPD-Stadtratsfraktion

Frank Theile
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE/Tierschutzpartei

Hans-Jörg Schuster
Vorsitzender FDP-Ratsfraktion

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