Vorrang und mehr Sicherheit für Radfahrer*innen in Cracau bedeutet keinen Ausschluss von Autofahrer*innen!

Durch die geplante Sanierung des östlichen Elbdeichs wird diese Strecke jedoch zu schmal sein für eine gemeinsame Nutzung von Jogger*innen, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
Durch die geplante Sanierung des östlichen Elbdeichs wird diese Strecke jedoch zu schmal sein für eine gemeinsame Nutzung von Jogger*innen, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen

Zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Fahrradstraße in Cracau einrichten – Elberadweg erhalten und verbessern“ erklärt Fraktionsvorsitzender Jens Rösler:

„Die aktuelle Verkehrssituation in Cracau, speziell in der Pechauer Straße, Genthiner Straße und Cracauer Straße ist für Fahrradfahrer*innen wegen der beengten Straßenverhältnisse eine oftmals gefährliche Angelegenheit. Deshalb diente der Deichkronenweg Vielen bislang als Ausweichstrecke zwischen dem Heumarkt und Alt Prester. Durch die geplante Sanierung des östlichen Elbdeichs wird diese Strecke jedoch zu schmal sein für eine gemeinsame Nutzung von Jogger*innen, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Damit würde auch eine wichtige Verbindung für den Elberadweg wegfallen.

Meine Fraktion hat daher im Sinne einer dauerhaft guten und sicheren Fahrradverbindung in Cracau beantragt, einen zwei Meter breiten Fahrradstreifen in der Büchnerstraße direkt unterhalb des Deiches neu zu asphaltieren. So können die Konflikte mit Joggern und Spaziergängern zukünftig reduziert werden.

Darüber hinaus sollen die Potsdamer Straße und Babelsberger Straße als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Eine Fahrradstraße würde die Position der Fahrradfahrenden verbessern und viele wichtige öffentliche Einrichtungen, Schulen, Kitas, Kirchen und Einkaufsmöglichkeiten gefahrloser erreichbar machen. Zusätzlich soll das gesamte Umfeld (Elberadweg, Pechauer Platz, etc.) mit Wegweisern besser beschildert werden. Autofahrer*innen, zu denen auch ich ab und zu gehöre, und ansässige Gewerbebetriebe, brauchen jedoch keine Befürchtungen zu haben.

In einer Fahrradstraße haben Radfahrer*innen zwar den Vorrang. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße jedoch nutzen, müssen sich aber dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h. Bei den genannten Straßen handelt es sich um Wohngebietsstraßen, die bereits jetzt als Tempo-30-Zone ausgewiesen sind. Die Umstellung wird daher vor allem für mehr Sicherheit der Fahrradfahrer*innen sorgen, ohne andere Verkehrsteilnehmer*innen über Gebühr einzuschränken. Auch die Parkplätze entlang der Straße bleiben erhalten.“ so Rösler.

Vorplanung HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

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