Vermeidung von Stromabschaltungen in Magdeburger Haushalten (Antrag A0014/13 zur Stadtratssitzung am 28.02.2013)

Burkhard Lischka, MdBDer Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit der SWM GmbH Kontakt aufzunehmen, inwieweit in Schreiben der SWM, in denen eine Stromabschaltung angedroht wird, der Hinweis aufgenommen werden kann, dass im Falle einer unverschuldeten Notlage das Sozialamt nach Prüfung im Einzelfall die offene Forderung aus der Stromrechnung gegebenenfalls im Wege eines Vorschusses übernehmen kann.

Es wird um Überweisung in den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten sowie in den Gesundheits- und Sozialausschuss gebeten.

Begründung:

Viele Bürgerinnen und Bürger sind nicht darüber informiert, dass das Sozialamt bei unverschuldeten Notlagen im Einzelfall nach den Vorschriften des § 22 Abs. 8 SGB  II  die Möglichkeit hat, drohende Stromabschaltungen durch eine vorläufige Übernahme der offenen Forderung zu verhindern.

Um im Einzelfall eine Stromabschaltung zu vermeiden, bietet es sich daher an, in das Schreiben, mit dem eine Stromabschaltung angedroht wird, einen entsprechenden Hinwies auf Hilfsmöglichkeiten aufzunehmen.

Hans-Dieter Bromberg
Fraktionsvorsitzender

Burkhard Lischka, MdB
Stadtrat

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