Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Sozialgericht Magdeburg hat am 24.01.2013 festgestellt, dass Kürzungen von Leistungen gemäß § 1a AsylbLG, die in einzelnen Fällen von der Stadt Magdeburg vorgenommen wurden, verfassungswidrig sind.
Zu diesem Sachverhalt stelle ich Ihnen folgende Fragen:
- In wie vielen Fällen wurden Kürzungen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgenommen?
(aufgeschlüsselt nach Art der Leistung, die gekürzt wurde) - Mit welcher Begründung wurden die jeweiligen Kürzungen vorgenommen? Wie hoch waren diese durchschnittlich?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Steffi Meyer
Stadträtin