Umsetzung provisorische barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Westfriedhof und Arndtstraße

Christian Hausmann

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Umsetzung der provisorischen barrierefreien Straßenbahnhaltestellen Westfriedhof und Arndtstraße mit den für den Haushalt 2018 eingestellten Mitteln zeitnah umzusetzen, damit vor Beginn der erst in den Jahren 2022/2023 zu erwartenden Sanierung der Großen Diesdorfer Straße und dem damit verbundenen barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen zumindest an diesen beiden Haltestellen die Barrierefreiheit besteht.

Kornelia Keune

Begründung:

Bereits am 03.12.2015 wurde mit Beschluss des Stadtrates (Beschluss-Nr.: 674-021(VI)15) zur Drucksache DS0395/15 die Haltestelle Westfriedhof von Kategorie B (mittlere Dringlichkeit, mittelfristige Lösung) in die Kategorie A (hohe Dringlichkeit, möglichst schnelle Lösung) hochgestuft.

In den Haushalt 2018 wurden für den provisorischen Ausbau der Haltestellen Westfriedhof, Arndtstraße und Neustädter Friedhof insgesamt 150.000 Euro eingestellt. Gemäß Information I0261/17 der Stadtverwaltung respektive Dezernat VI wurden u.a. für die Haltestellen Westfriedhof und Arndtstraße eine provisorische Umsetzung grundsätzlich als denkbar gesehen, nachdem zuvor mit dem Antrag A0086/17 bzw. dem Änderungsantrag A0086/17/1 der Stadtrat dem Oberbürgermeister beauftragt hat zu prüfen, welche Haltstellenstandorte sich für provisorische barrierefreie Haltestellen eignen.

Vor dem Hintergrund, dass die Große Diesdorfer Straße erst nach Beendigung der Tunnelbaumaßnahmen saniert und damit frühestens 2022/2023 ausgebaut wird und der Tatsache, dass eine Realisierung des Ausbaus der regulären barrierefreien Haltestellen auch erst dann möglich ist, soll mit der provisorischen Variante eine Alternative geschaffen werden.

Die von der Stadtverwaltung in der Stellungnahme S0187/18 dargestellten Nichtübertragbarkeit eines Provisoriums analog der baustellenbedingten Haltestelle Adelheidring/ Damaschkeplatz auf beide Haltestellen wegen zu hohem motorisierten Individualverkehr (MIV) ist nicht nachvollziehbar, da eine Umsetzung des Provisoriums in der Arndtstra0e im Zusammenhang mit den in diesem Bereich erst kürzlich durchgeführten Gleisbauarbeiten hätte umgesetzt werden können.

Artikel aus der Magdeburger Volksstimme vom 13.09.2018:

Vs-Artikel 13.09.2018 Pochen auf barrierefreie Haltestelle

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