Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Stellungnahme S0290/15 zu unserem Antrag A0129/15 -Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Magdeburg- schrieb die Verwaltung: “…, dass es alle in Frage kommenden Schulstandorte mehrerer Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei und der Straßenbaubehörde unterzogen werden, um bei einer Änderung der STVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift die neue Sach- und Rechtslage schnell einschätzen und entsprechend reagieren zu können.”
In diesem Zusammenhang baten wir in der Stadtratssitzung am 18.02.2016 darum, dass auch die Bereiche vor den Kindertagesstätten zu berücksichtigen sind. Mit Beschluss der Verkehrsministerkonferenz im April 2016 wurde die Straßenverkehrsordnung nun dahingehend geändert, dass künftig generell vor allen Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheimen und Krankenhäusern Tempo 30 gilt.
Dazu haben wir folgende Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Erfassung der in Frage kommenden Bereiche?
2. Wurden bereits Maßnahmen umgesetzt?
3. Wann ist mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor der Kita “Kleiner Maulwurf” in Beyendorf-Sohlen zu rechnen?
Wir bitten um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen.