Präventive Maßnahmen gegen Blaualgen im Neustädter See

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, große Wasserpflanzen insbesondere im Schwimm- und Badebereich zu entnehmen oder zu kürzen, da diese sich ausgebreitet haben und beim Schwimmen hinderlich sind – teilweise eine Gefahr für Schwimmende darstellen. Dabei ist zu prüfen, ob die Entnahme von Biomasse am Ende der Hauptvegetationsperiode zu einer Reduzierung des Nährstoffgehaltes im See beiträgt.

Begründung:

Gemäß den Feststellungen im Badegewässerprofil (dort siehe Seite 10 und 11) nach § 6 Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2007, zuletzt aktualisiert im Jahr 2017, veröffentlicht am 13.08.2018 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg, neigt der Neustädter See zu einer starken Entwicklung von Makrophyten, die für Schwimmende gefährlich werden können. Darüber hinaus treten Blaualgenmassenentwicklungen auf, welche die Nutzung als Badegewässer beeinträchtigen.
Die Entnahme von Biomasse aus dem See (Entkrautung) wird daher als eine mögliche Maßnahme angesehen, um dem Gewässer Nährstoffe zu entziehen und somit die Entwicklung der Blaualgen zumindest zu hemmen.

 

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