Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,
1. zur kurzfristigen Prävention von Metalldiebstählen in der Landeshauptstadt Magdeburg einen Runden Tisch unter Beteiligung des Ordnungsamtes, der Polizei, von Altmetallhändlern und von Metalldiebstählen betroffenen städtischen Gesellschaften sowie privaten Unternehmen einzuberufen, mit dem Ziel, durch gemeinsames Vorgehen Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln,
2. sich bei der Landesregierung für die umgehende Einführung einer Buchführungspflicht für Metallhändler auf Grundlage der Gewerbeordnung nach §38 Abs. 3 GewO einzusetzen.
Um sofortige Abstimmung wird gebeten.
Begründung:
Metalldiebstähle haben in den vergangenen Jahren, parallel zu den steigenden Metallpreisen auf dem Weltmarkt, massiv zugenommen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden, der verursacht wird, wenn Rohre, Dachrinnen, Kabel etc. gestohlen werden, bedeuten die Auswirkungen der Diebstähle auch zunehmend eine Gefährdung der Sicherheit der Allgemeinheit, wenn sicherheitsrelevante Anlagen gestohlen oder zerstört werden. Der erst kürzlich bekannt gewordenen Diebstahl einer Engels-Statue auf dem Neustädter Friedhof, der vermutlich ebenfalls Metalldieben anzulasten ist, oder auch Diebstähle von Metallbuchstaben von Grabsteinen zeigen das Ausmaß der Skrupellosigkeit der Täter, die gestohlenes Metall bei Schrotthändlern aufgrund fehlender Registrierungsverpflichtung immer noch problemlos absetzen können. Im Rahmen eines Runden Tisch sollen daher zur kurzfristigen Vermeidung von Metalldiebstählen mit allen Beteiligten wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen erarbeitet werden.
Im Kampf gegen Metalldiebe und zur Entwicklung neuer Sicherheitsmaßnahmen haben unlängst die drei großen Infrastrukturbetreiber Deutsche Bahn, Deutsche Telekom und RWE sowie der Verband Deutscher Metallhändler in Berlin eine Sicherheitspartnerschaft begründet. Möglicherweise können daraus Erfahrungen auch für unsere Stadt abgeleitet werden. Auch Maßnahmen wie Bürgeraufrufe und Präventionskampagnen können sinnvolle Instrumente gegen Metalldiebe sein.
Zur Umsetzung einer langfristigen Lösung ist zudem die schnellstmögliche Einführung einer Buchführungspflicht für Metallhändler unumgänglich, um die Absatzmöglichkeiten des gestohlenen Metalls zu verhindern. Gemäß §38 Abs.3 der Gewerbeordnung (überwachungsbedürftige Gewerbe) können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für bestimmte Gewerbezweige bestimmen, in welcher Weise die Gewerbetreibenden ihre Bücher zu führen und dabei Daten über einzelne Geschäftsvorgänge, Geschäftspartner, Kunden und betroffene Dritte aufzuzeichnen haben.
Angesichts der hohen finanziellen Schäden in der Landeshauptstadt und im Land Sachsen-Anhalt, die sich jährlich auf mehrere Millionen Euro belaufen, müssen die Landesregierung und das zuständige Wirtschaftsministerium schnell handeln und die Buchführungspflicht als wichtiges Instrument im Kampf gegen Metalldiebstähle einführen.
Hans-Dieter Bromberg
Fraktionsvorsitzender