Der Stadtrat möge beschließen:
1. Alle Kinder, Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Magdeburg sowie Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne eigenes Einkommen mit Hauptwohnsitz in Magdeburg sollen ab dem Jahr 2021 den öffentlichen Nahverkehr der Landeshauptstadt Magdeburg, insbesondere das Netz der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB), ganztägig und an allen Tagen des Kalenderjahrs unentgeltlich nutzen dürfen.
2. Mit den MAREGO-Partnern ist zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen unentgeltliche Fahrten mit S-Bahnen und Regionalbussen im Stadtgebiet Magdeburg für die unter Punkt 1 genannten Nutzergruppen möglich sind.
3. Für Berufsschüler ist eine entsprechende Lösung unter der Bedingung anzustreben, dass das Land Sachsen-Anhalt und die jeweiligen Ausbildungsbetriebe maßgeblich an der praktischen Umsetzung und der Finanzierung beteiligt werden.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche mit den MAREGO-Partnern zu führen, mit der MVB die vertraglichen Grundlagen zu vereinbaren sowie ab dem Jahr 2021 die notwendigen Finanzmittel im Haushalt zu berücksichtigen.
Begründung:
Für die SPD-Magdeburg ist es seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen den öffentlichen Personennahverkehr in Magdeburg zu verbessern, auszubauen und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Dabei ist die Verbesserung der ÖPNV-Konditionen für die Magdeburger Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Bestandteil. Dem standen bisher die beschränkten und verplanten Finanzmittel der Landeshauptstadt entgegen. Auch derzeit ist nicht jede gewünschte Verbesserung im nächsten Haushaltsjahr möglich.
In einem ersten Schritt hat der Stadtrat im letzten Jahr interfraktionell beschlossen (Antrag A0137/17), dass die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) ein Schülerfreizeitticket anbieten sollen, mit dem alle Magdeburger Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Schule, am Wochenende, den Feiertagen und in den Ferien (ohne Sommerferien) den städtischen ÖPNV kostengünstig nutzen können.
Eine generelle kostenlose ÖPNV-Nutzung für Schülerinnen und Schüler würde zu einem sozialen Ausgleich beitragen und gleichzeitig eine grundsätzliche Gerechtigkeitslücke schließen. Bisher sind viele Schülerinnen und Schüler (ganz unabhängig von ihrem sozialen Umfeld) vom Besitz der Schülerjahreskarte ausgeschlossen und somit in der Praxis häufig benachteiligt.
Besonders Familien mit geringeren Einkommen profierten von einem kostenfreien ÖPNV-Angebot durch die Verbesserung ihrer sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der kostenlose Schülerverkehr bedeutet eine Unterstützung des außerschulischen und ehrenamtlichen Engagements von Schülerinnen und Schülern, ob nun beim Besuch des Sportvereins, von Bibliotheken, Schwimmhallen oder der Kinderuniversität.
Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass ein kostenloses ÖPNV-Angebot für Schülerinnen und Schüler auch zu einer Verringerung der Elternverkehre (Schülertaxis) vor den Schulen führt und den zukünftigen Kundenstamm des MAREGO-Verbundes erhöht. Langfristig werden sich damit positive Effekte für die Stärkung und Auslastung des ÖPNV ergeben.
Als eine der ersten Städte hat die Hansestadt Rostock vor kurzem beschlossen, zum Jahr 2020 den kostenlosen Schülerverkehr einzuführen. Alle großen Fraktionen in deren Bürgerschaft haben zugestimmt. Dem soll sich die Landeshauptstadt Magdeburg nun anschließen. Für die notwendigen Absprachen, vor allem aber die Finanzierung, sind ein gewisser zeitlicher Vorlauf und die Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt notwendig. Deshalb soll das kostenlose ÖPNV-Angebot für die Schülerinnen und Schüler in Magdeburg ab dem Jahr 2021 eingeführt werden.
Die Städte Rostock und Magdeburg sind hinsichtlich ihrer Einwohner- und Schülerzahl sowie des ÖPNV vergleichbar. In Rostock wird von einer Schülerzahl in Höhe von 20.000 ausgegangen. Für die Landeshauptstadt Magdeburg ist eine ähnliche Größenordnung zu erwarten. Derzeit zahlt die Stadt rund 2,4 Mio. EUR für Schülerverkehrsleistungen an die MVB. Die zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von ca. 4 Mio. EUR könnten anteilig u.a. aus zukünftigen Beteiligungserträgen (z. B. der Transportwerk Magdeburger Hafen GmbH) und darüber hinaus aus Überschüssen des Verwaltungshaushaltes, durch die Streckung von Investitionskosten, aufgebracht werden. Weiterhin sind die zu erwartenden Zuweisungen, die die Landeshauptstadt Magdeburg gemäß § 8b Abs. 3 der noch zu beschließenden Novellierung des ÖPNV-Gesetzes erhalten wird, zu berücksichtigen.