„Die Diskussion um die Freigabe von Schuleinzugsgrenzen ist nicht neu, wir führen Sie seit 2006, seit der Landesgesetzgeber grundsätzlich eine Freigabe ermöglicht hat“ kommentiert Hans-Dieter Bromberg, Fraktionsvorsitzender der Fraktion SPD-Tierschutzpartei-future!. Bisher hat keine der kreisfreien Städte in unserem Land von der durch das Schulgesetz gegebenen Möglichkeit einer Freigabe der Schuleinzugsbereiche Gebrauch gemacht.
Es ist grundsätzlich richtig, über eine Freigabe dann nachzudenken, wenn alle Schulen an einer Startlinie stehen, so wie es unser Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper angedeutet hat. Unfair ist aber die Argumentation, wie es der bildungspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Jürgen Canehl öffentlich tut. Gerade in den ersten Schuljahren stehen das gemeinsame Lernen und „sich finden“ an erster Stelle. Dazu gehört auch das gewohnte Umfeld und der hoffentlich vorhandene Freundeskreis. Die Grundschule soll fußläufig erreichbar sein[1], „deshalb haben wir einer Verlängerung der Schulwege auf 2,5 km nicht zugestimmt, ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen, was wohl – angesichts der jetzt geführten Diskussion – eher ein Schaulaufen war.“, bemerkt Hans-Dieter Bromberg.
Bisher sind auch aus der Elternschaft heraus die Forderungen zur Aufhebung der Einzugsbereiche nicht zu vernehmen. „Wenn sie der Stadtrat aber beschließt, würden wir vielen Eltern und Kindern u.U. weite Wege zwangsweise verordnen.“, nimmt Hans-Dieter Bromberg Bezug auf die Befürchtungen des OB, Grundschulen wegen des Weggangs von Kindern schließen zu müssen.
Zudem gibt es in den Sekundarschulen schon jetzt die Möglichkeit, fachliche Ausrichtungen konzeptionell zu unterlegen und seitens des Landes genehmigen zu lassen – die Möglichkeit dieses Wettbewerbes wird allerdings nicht durch die Schulen genutzt. Faktisch wäre dann schon dadurch der Schuleinzugsbereich aufgehoben, weil dann fachliche Leistungen und Eignungsprüfungen den Zugang regeln würden.[2]
Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt, 20 Schulen mit privater Partnerschaft zu sanieren, darunter sind 12 Grundschulen und 3 Sekundarschulen. Auch mit IZBB-, Konjunkturprogramm II- und EFRE-Mitteln sind Schulsanierungen abgeschlossen, begonnen und in Aussicht gestellt. Für alle diese Schulen musste die Stadt gegenüber dem Land nachweisen, dass sie bestandssicher sind. Wie ist diese Bestandssicherheit durch die Stadt zu gewährleisten? „Schuleinzugsbereiche können dies mit vorausschauender Planung aufgrund ständig aktualisierter Datenbasis leisten – dies ist,“ so Hans Dieter Bromberg, „keine sozialistische Planwirtschaft sondern ein vernünftiger Umgang mit öffentlichem Vermögen und Ressourcen.“ Zudem hat auch die Regierungskoalition die von ihr angekündigte zukünftig mögliche Schulsanierung an die Bestandssicherheit der Schule geknüpft. Eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, ohne dass ein Bedarf über den Förderzeitraum vorhanden ist, ist rechtswidrig und zieht letztlich die Rückforderung der Subvention nach sich.
„Über das Argument, der Wegfall der Schuleinzugsbereiche ziehe den zwingend nötigen Wettbewerb unter den Schulen nach sich, kann man sich verständigen. Dann allerdings sind wir mitten in der Debatte über unser Bildungssystem. Hier muss die Diskussion aber auf der Landesebene geführt werden und es kann sich nicht damit freigezeichnet werden, dass Schuleinzugsbereiche für überholte Bildungsmodelle verantwortlich sind.“, korrigiert Hans-Dieter Bromberg die leider oft miteinander vermischte Diskussion. Der gemeinsame Bildungskonvent war ein erster Schritt, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sensibilisieren. „Wir Stadträte sollten uns daher über unsere politischen Parteien in die Bildungsdiskussion auf Landesebene einbringen, um hier für alle Schülerinnen und Schüler optimalste Bildungsvoraussetzungen und beste Lernerfolge zu ermöglichen. Ich habe ein öffentliches Diskussionsforum hierzu bei unserer Partei angeregt und so soll es durch Fraktion und Kreisverband eine Veranstaltung am 17.8.2011 geben, zu der gesondert eingeladen werden wird.“
[1] so auch § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung: „Schulbezirke für Grundschulen sind so festzulegen, das die Zumutbarkeit der Schulwege berücksichtigt wird“
[2] siehe hierzu § 5 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz LSA und § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Aufnahme an Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten.