Interfraktioneller Antrag: Sichere Fahrradverbindungen in Richtung Beyendorf-Sohlen

Jens Rösler
Jens Rösler

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, um den Fahrradweg Leipziger Straße (westliche Fahrbahnseite) in Richtung Beyendorf-Sohlen durch Einsatz einer Bedarfsschaltung der Ampelanlage an der Kreuzung Ottersleber Chaussee / Salbker Chaussee zur Querung der Salbker Chaussee sowie Verlängerung des Fahrradweges / Fußweges (ca. 350 m) westlich der Leipziger Straße bis zu dieser Querung sicherer zu gestalten. (siehe auch Anlage 1)

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, um auf der Straße „Zum Anker“ zwischen den Ortsteilen Beyendorf und Anker einen Fahrradweg einzurichten und einen sicheren Übergang über die Straße L50 in der Ortslage Anker zum Fahrradweg Dodendorf-Magdeburg zu gewährleisten. (siehe auch Anlage 2)

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der benachbarten Gemeinde Sülzetal Gespräche aufzunehmen, um die Straßenüberquerung der Fahrradwege im Bereich des Bahnhofs Dodendorf/Kreuzung Kreisstrasse K1226- Leipziger Straße L 50 durch die Einrichtung von Fußgänger-Überwegen mit Schutzstreifen sicherer zu gestalten. (siehe auch Anlage 3)

Begründung:
Zu 1. In der Informationsvorlage I0199/17 vom 06.07.2017 zum Antrag A0070/17 zur gleichen Problematik verweist das Dezernat VI der Stadtverwaltung, dass eine Nachrüstung der Lichtsignalanlage Salbker Chaussee / Leipziger Chaussee mit einer zusätzlichen Fußgänger/Radfahrerfurt technisch möglich ist. Allerdings wird zur Begründung einer Ablehnung des Vorhabens mitgeteilt, dass mit einer solchen Einrichtung der „motorisierte Individualverkehr an diesem Knotenpunkt weiter beeinträchtigt wird“.


Es sei auch aufgrund der Unfallstatistik auf der viel befahrenen Straße bei der Überquerung einer etwa 100 m langen 50km/h-Zone zu keinen Unfällen gekommen.

Diese Begründungen zur Ablehnung der Einrichtung einer solchen Überquerung sind aufgrund der vorhandenen Radverkehrskonzeption nicht zu akzeptieren. Den Antragstellern geht es darum – und das gilt auch für die beantragten Punkte 2 und 3 – existierende Gefahrenstellen für gleichberechtigte, aber benachteiligte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer zu 2
beseitigen. Insbesondere ist bei dieser Beschlussfassung die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen auf die Verkehrsproblematik zu berücksichtigen.
In der Zwischenbilanz zum Radverkehrskonzeption I0278/10 ist diese Maßnahme als „Netzergänzung baulicher Art, mittelfristige Realisierung möglich“ erwähnt, also 2010 noch einmal bekräftigt.

Um die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer im Bereich des Knotenpunktes zu berücksichtigen, wird deshalb durch die Antragsteller die Einrichtung einer Bedarfsschaltung vorgeschlagen.

Zu 2. In der Zwischenbilanz zum Radverkehrskonzeption I0278/10 ist diese Maßnahme als „Netzergänzung verkehrsorganisatorischer Art, kurz- bis mittelfristige Realisierung möglich“ erwähnt. Durch den Ausbau der Deponie der Firma Geistlinger hat der LKW-Verkehr in den vergangenen Jahren zugenommen, ebenso der motorisierte Individualverkehr. Die Einrichtung eines entsprechenden Fahrradweges für Radfahrer ist dringend geboten. (siehe Anlage 2)
Weiterhin fehlt an der Kreuzung Straße „Zum Anker“ und „Leipziger Chaussee“ (L50) ein sicherer Übergang, um den parallel zur Leipziger Chaussee verlaufende Fahrradweg zu erreichen.
Zu 3.
Im Bereich des Dodendorfer Bahnhofes treffen vier Radwegeabschnitte (von Osterweddingen, von Beyendorf-Sohlen, von Dodendorf sowie vom Bahnhof kommend) an der Kreuzung L50/K1226 aufeinander. Bisher ist dort die sichere Überquerung der Leipziger Chaussee nicht möglich.
In der MDR-Dokumentation zur Fahrradwoche 2017 ist dieser als besonderer Gefahrenpunkt bezeichnet worden.
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die Einrichtung eines Fußgängerschutzweges ausreichend ist, um diese viel befahrene Straße sicher zu überqueren.

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