Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in der Straße am Klusdamm eine stre-ckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo-30-Zone) für den motorisierten Individual-verkehr geschaffen werden kann. Die Informationen aus der Stellungnahme S0266/16 vom November 2016 sind mit zu berücksichtigen.
Begründung:
In der letzten Sitzung der Gemeinwesenarbeitsgruppe (GWA) Ostelbien ist der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern an uns Stadträte heran getragen worden. Die Straße am Klusdamm ist die einzige Straße in diesem Stadtteil, in der Tempo 50 für den motorisierten Individualver-kehr erlaubt ist. Viele neue Eigenheime wurden fertiggestellt und weitere neue Eigenheime kommen hinzu. Dadurch ist die Einwohnerzahl und das Verkehrsaufkommen am Klusdamm gewachsen. Auf Grund dieser Entwicklung erscheint es notwendig, die zulässige Höchstge-schwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren und eine höhere Verkehrssicherheit für die Bürgerin-nen und Bürger zu schaffen.