Die Idee, auf dem Ulrichsplatz durch Beschluss des Stadtrates einen Platz zu schaffen, an dem sich Bürger öffentlich äußern können, um dadurch einen demokratischen Dialog zu initiieren, ist in unserer Fraktion auf Unverständnis gestoßen.
Dazu Hans-Dieter Bromberg, Vorsitzender der Fraktion SPD-Tierschutzpartei-future!: „Ein Blick in das Grundgesetz und auch in unserer Landesverfassung zeigt, dass das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung ein garantiertes übergesetzliches Recht eines Jeden ist, – wo kämen wir hin, wenn der Oberbürgermeister nun in Magdeburg einen bestimmten Ort dafür schaffen soll. Überall in unserer Stadt besteht auf allen öffentlichen Plätzen Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das soll auch so bleiben. Wenn sich wie in London aus der Bevölkerung selbst ein Platz findet, der bevorzugt angenommen wird, dann ist dies gut, aber satzungsrechtlich oder sonst wie von oben verordnet, kann dies nicht etabliert werden und verstößt gegen unser demokratisches Selbstverständnis. Mit diesem Antrag der Fraktion Die Linke sehen wir eher eine Einschränkung dieser demokratischen Freiheiten.“
Im Übrigen zeigt der Antrag, auch die Orts(un)kenntnisse der antragstellenden Fraktion. Im Hydepark gibt es weder eine Plattform noch eine sonstige bauliche Einrichtung, üblicherweise stellen sich die Redner auf eine mitgebrachte Kiste, um etwas erhöht sprechen zu können.
Zum Hintergrund
Der Hydepark entwickelte sich aus dem ursprünglichen Jagdgebiet Heinrich des VIII, er wurde nach 1768 für die Öffentlichkeit (als grüne Lunge Londons) geöffnet, es folgte eine Weltausstellung 1851. Schon 1855 demonstrierten dort 150.000 Menschen gegen zu hohe Lebensmittelpreise. Erst ein Parlamentsbeschluss des britischen Unterhauses, der „royal parks and gardens regulation act vom 27.6.1872 legitimierte auch die öffentliche politische Meinungsäußerung im Hydepark, verbietet lediglich, dass Monarchie und Personen des Königshauses Gegenstand der Beiträge sein dürfen. Allerdings zu einer Zeit, in der die politische Meinungsfreiheit noch nicht als Menschenrecht Allgemeingültigkeit hatte.