Auswirkungen der Maßnahmenkürzungen bei AQB und GISE (Antrag A0080/13 zur Stadtratssitzung am 06.06.2013)

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten,

1. vor dem Hintergrund der erfolgten Reduzierungen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE ) und Zuweisungen bei den Gesellschaften AQB und GISE durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Magdeburg dem Stadtrat darzulegen:

a) welche Auswirkungen bei einer künftigen, dauerhaften Verringerung dieser Maßnahmen und Zuweisungen für die beiden Gesellschaften AQB und GISE und die Landeshauptstadt Magdeburg zu erwarten sind,

b) welche Aufgaben im kulturellen, touristischen und infrastrukturellen Bereich der Landeshauptstadt dadurch künftig (noch) durch die beiden Gesellschaften übernommen werden können und welche entfallen müssen,

2. darauf hinzuwirken, dass durch Zuweisungen förderungsfähiger Personen, insbesondere bildungsferner Langzeitarbeitsloser, bereits begonnene Maßnahmen bzw. Projekte beendet werden können.

und

3. zu prüfen und aufzuzeigen, ob und welche alternative Möglichkeiten und Projekte geschaffen werden können, um Maßnahmen für den zweiten Arbeitsmarkt erhalten zu können.

Um Überweisung in den Ausschuss für Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und kommunale Beschäftigungspolitik wird gebeten.

Begründung:

Die durch die Arbeitsagentur für Arbeit für 2013 vorgenommenen Reduzierungen von ursprünglich 800-850 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) auf je 650 für die Gesellschaften AQB und GISE sind laut Information des Jobcenters Magdeburg Ausdruck einer geänderten Geschäftspolitik der Agentur für Arbeit, deren Priorität verstärkt auf Integration in Arbeit und Bildung für Langzeitarbeitslose ausgerichtet ist. Diese als Konsens mit der Landeshauptstadt erarbeitete Orientierung sollte jedoch nicht dazu führen, geplante AGH-MAE zu einem „Stichtag“ wegfallen zu lassen bzw. dass durch fehlende Zuweisungen die Maßnahmen unvollendet abgeschlossen werden müssen. Ebenso zu hinterfragen ist eine dauerhafte Reduzierung der arbeitsfördernden Maßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose, die oftmals nicht mehr ohne Weiteres in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Denn ein Wegfall der Maßnahmen bedeutet eben auch den Wegfall der Beschäftigung, der sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und nicht zuletzt verringert es die Chance auf Entwicklungsmöglichkeiten, da es sich oft um Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen handelt.

Als kommunale Gesellschaften leisten AQB und GISE durch die Bereitstellung von sozialverträglichen (Arbeits-)Alternativen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Arbeitslosigkeit, zur Förderung und zur Entwicklung von Arbeitstugenden und Schlüsselqualifikationen, Verbesserung der  Integration in Erwerbstätigkeit und zur Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug und somit Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

Hans-Dieter Bromberg
Fraktionsvorsitzender

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