Aufstellen von Tauben-Fütterungsverbotsschildern

Der Stadtrat möge beschließen,
zur Verminderung der Verschmutzung von Aufenthaltsbereichen in der Magdeburger Innenstadt
mit Taubenkot, soll auf das im gesamten Stadtgebiet geltende Fütterungsverbot mit Schildern
hingewiesen werden. Entsprechende Schilder sollten insbesondere im Bereich zwischen
Karstadt, Café Flair und Altem Markt aufgestellt werden.


Um Überweisung in den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten und in
den Verwaltungsausschuss wird gebeten.
Begründung:
Wenngleich Magdeburg kein „Taubenproblem“ in der Größenordnung anderer Großstädte hat,
sind in den vergangenen Wochen verstärkt Verschmutzungen durch Taubenkot festzustellen. In
der Innenstadt beispielsweise, an der Ecke zum Alten Markt, ist die Verschmutzung so stark,
dass einige Bänke nicht mehr benutzt werden können. Die Tauben halten sich verstärkt hier
auf, weil sie von Passanten gefüttert werden. Um die in den kommenden Monaten mutmaßlich
noch zunehmende Verschmutzung durch gesundheitsgefährdenden Taubenkot einzudämmen
und damit die Aufenthaltsqualität wieder zu verbessern, sollte, auch im Interesse der Tiere, auf
das bestehende Fütterungsverbot mit entsprechenden Schildern hingewiesen werden.
Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung der LHS Magdeburg:
„Das Füttern wildlebender Tauben, Katzen und jagdbarem Wild im Sinne des
Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt, mit Ausnahme von Wasservögeln, ist im Stadtgebiet nur
an durch die Landeshauptstadt Magdeburg gekennzeichneten Futterplätzen gestattet.“
Hans-Dieter Bromberg
Fraktionsvorsitzender

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