Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit dahingehend anzupassen, dass eine niederschwellige Antragsstellung ermöglicht wird und die Auszahlung der Mittel unbürokratisch erfolgen kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob es den Antragsstellern ermöglicht werden kann, die Auszahlung der Mittel aus der Projektförderung zu beantragen, nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Weiterhin wird der Oberbürgermeister um Prüfung gebeten, ob den Sprechern zur Koordination der jeweiligen AG GWA eine jährliche Aufwandspauschale i. H. v. 60 € für ihre Tätigkeit gewährt werden kann. Die Änderungen zur Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit sollen zum 01.01.2017 in Kraft treten. Um sofortige Abstimmung wird gebeten.
Begründung:
Aus mehreren GWA-Sitzungen ging deutlich hervor, dass die Neuregelung zur Beantragung von Mitteln aus dem Initiativfonds für die verschiedenen Vereine und Menschen, die sich in ihren Ortsteilen niederschwellig engagieren, zu kompliziert und aufwendig geworden ist.
Es ist rechtlich zulässig, wenn die Mittel aus der Projektförderung bereits nach Vorliegen eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheids ausbezahlt werden, sofern diese Mittel voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. Von den Antragstellern, die ehrenamtlich tätig sind, können i.d.R. keine finanziellen Vorleistungen erwartet werden. Daher soll die Auszahlung der Mittel in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises zukünftig die Ausnahme sein. Zur Minimierung der Verwaltungsaufwendungen für die AG GWA und die Stadt soll den Sprechern zur Koordination der jeweiligen AG GWA zukünftig eine jährliche Pauschale gewährt werden.
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