Der Stadtrat möge beschließen:
In der Neufassung der Satzung für den „Eigenbetrieb des kommunalen Gebäudemanagements der Landeshauptstadt Magdeburg“ und in der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg“ sind sowohl die weibliche Ansprache als auch die männliche Ansprache zu verwenden.
Zudem ist bei zukünftigen Satzungsänderungen oder Neufassungen von Satzungen darauf zu achten, dass eine geschlechtergerechte Sprache gebraucht wird.
Begründung:
Erfolgt mündlich.