Der Stadtrat möge beschließen:
Die Fachförderrichtlinie (Anlage 1) ist wie folgt zu ändern (fett und kursiv):
1. Der zweite Anstrich unter Punkt 4.1 wird ersatzlos gestrichen. Der Punkt 4.1 wird wie folgt neu gefasst:
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1. Allgemein
Zuwendungen für die Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Als Beginn eines Vorhabens sind ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten.
Handlungen, die erkennen lassen, dass der Projektträger das Projekt in jedem Fall in diesem Umfang durchführt, auch unabhängig von der Förderung aus dem Initiativfonds GWA.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bereits durch die explizite Beschlussfassung des Projekts in der GWA-Sitzung, ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn als gestellt gilt.
Begründung:
Erfolgt mündlich.