Änderungsantrag zum Antrag Errichtung eines Fußgängerüberweges

Jens Rösler
Jens Rösler

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert (fett):
Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Kreuzungsbereich Potsdamer Straße, Babelsberger-straße, Simonstraße, Burchhardstraße einen Fußgängerüberweg zu schaffen bzw. bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt in einer ausführlichen schriftlichen Begründung ihrer Entscheidung konkret auf die einzelnen Punkte der Begründung einzugehen.
Die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) sind vorhanden.
Um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird gebeten.

Begründung:

In dem genannten Bereich ist viel Fußgängerverkehr zu verzeichnen. Viele Personen (Kinder, Schüler, ältere Bürger) nutzen zum größten Teil die Haltestelle der Magdeburger Verkehrsbe-triebe an der Simonstraße. In dem genannten Bereich befinden sich einige Einrichtungen wie zum Beispiel die Kita Kumquats am Wasserfall, Schule am Wasserfall (Förderschule für Geis-tigbehinderte im Förderzentrum Mitte), die evangelische St.-Briccius-Kirche/Gemeinde und die Landeskirchliche Gemeinschaft Magdeburg e.V.
Im hinteren Bereich der Burchhardstraße entsteht ein neues Baugebiet mit Einfamilienhäusern. Deshalb sollte für die Sicherheit der kleinen und großen Menschen ein Fußgängerüberweg in dem Bereich geschaffen werden.

Laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege nach 2.1 (3) in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Das Auftreten von Unfällen mit Personenschaden ist ausdrücklich keine Voraussetzung für die Anlage eines Fußgängerüberweges nach R-FGÜ. Jedoch kann nach den Grundsätzen der R-FGÜ in Absatz 1. Satz (3) „Die Sicherheit von FGÜ „…“ durch ergänzende bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen verbessert werden. Derartige Kombinationen empfehlen sich insbesondere, wenn vorrangig Kinder oder ältere oder behinderte Menschen beim Überqueren einer Straße geschützt werden müssen.“
Die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerweges nach R-FGÜ Absatz 2.1 Sätze (1) und (2) sind aus Ansicht der Antragsteller gegeben, ebenso die örtlichen Voraussetzungen nach Absatz 2.2. Die verkehrlichen Voraussetzungen nach Absatz 2.3 R-FGÜ hinsichtlich des gebündelten Auftretens des Fußgänger-Querverkehrs ist gegeben, da die verkehrswichtige Verbindung von der Haltestelle „Simonstraße“ durch die Simonstraße und Burchardstraße zu mehreren wichtigen öffentlichen Einrichtungen, sowie die einzige barrierefreie Zuwegung zum Stadtpark über die Brücke am Wasserfall, die Potsdamer Straße / Babelsberger Straße an der oben genannten Kreuzung quert. Zudem handelt es sich hier um einen Schulweg. Die aktuelle Verkehrsuntersuchung zum B-Plan 262-2 hat ergeben, dass die prognostizierten Verkehrsstärken entlang der Potsdamer Str. / Babelsberger Str. im Bereich 450 bis 600 Kfz/h liegen werden. Daher wird ab einer Fußgängerverkehrsstärke von mehr als 50 Fußgängern pro Stunde die Anlage eines Fußgängerüberweges empfohlen.

 

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