Unterbringung von Asylbewerbern in Magdeburg (Anfrage F0174/11 von Stadträtin Steffi Meyer zur Stadtratssitzung am 17.11.2012)

Steffi MeyerSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. November dieses Jahres fand eine Anhörung des Runden Tisches gegen Ausländerfeindlichkeit im einewelthaus Magdeburg statt, in deren Vorfeld die beiden Gemeinschaftsunterkünfte sowie das Psychosoziale Zentrum besucht wurden.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Libyen, Syrien und weiteren Staaten ist möglicherweise künftig mit einem Anstieg der Asylbewerberzahlen auch in Deutschland zu rechnen.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

  • Welche Standards gelten für die Wohneinheiten in Gemeinschaftsunterkünften? Genügen die Gemeinschaftsunterkünfte in Magdeburg diesen Standards? Sollte es keine entsprechenden Standards geben: Wie viele Wohneinheiten sind nach objektiver Einschätzung angemessen für eine entsprechende Nutzung, und nach welchen Kriterien wird die Angemessenheit festgelegt? Wie sind etwaige Abweichungen einzelner Wohneinheiten von den Standards bzw. von objektiven Kriterien zu erklären, insbesondere wenn diese längerfristig bestehen?
  • Wie viele, der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Familien haben Kinder? Weshalb werden Familien mit Kindern nicht in Wohnungen untergebracht? Wie ist eine angemessene Betreuung dieser Kinder und ggf. schulische Betreuung dieser Kinder sichergestellt?
  • Wie ist eine Unterbringung der Asylbewerber nach der Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte in den nächsten Jahren in späterer Folge sichergestellt?
  • Werden zur Regelung der Unterbringung auch Kooperationen mit privaten Vermietern oder der stadteigenen WOBAU vereinbart? Ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt, ob Vermieter Vorbehalte gegen die Vermietung von Wohnungen an Asylbewerberfamilien haben, wenn ja, welche sind dies und wie können sie ausgeräumt werden?

Ich bitte um ausführliche mündliche und schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Steffi Meyer
Stadträtin

Stellungnahme der Verwaltung

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