Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
einige AZO-Farbstoffe sind in Lebensmitteln, anders als bei Bedarfswaren oder Tiernahrung, zulässig. Im Bubble-Tea sind sie, weil es sich hier zumeist um unverpackte Ware handelt, nicht einmal kennzeichnungspflichtig.
AZO-Farbstoffe können schwere Gesundheitsprobleme auslösen – von sensiblen Reaktionen wie Ausschlag, über Erbrechen bis hin zu Bewusstseinsstörungen, Atembeschwerden, verschwommenem Sehen, starkem Herzklopfen, beschleunigtem Pulsschlag oder allergischen Reaktionen. Bei Kindern kann durch die Farbstoffe Hyperaktivität auftreten oder es kann zu Aufmerksamkeitsdefiziten kommen. Um dieser sehr divers auftretenden Gesundheitsgefahr zu begegnen und die oben erwähnten rechtlichen Rahmenbedingungen in Frage zu stellen, frage ich:
1. Sind in Magdeburg Fälle aufgetreten, bei denen es zu einer Gesundheitsgefährdung nach dem Konsum von Bubble-Tea kam?
2. Wird in Magdeburg Bubble-Tea verkauft, der AZO-Farbstoffe enthält?
3. Haben die Verkaufsstellen, die AZO-Farbstoffe beinhaltende Bubble-Teas verkaufen, aufgrund der aktuellen, diesbezüglichen Medienberichterstattung eigenverantwortlich Warnhinweise angebracht oder den Wareneinsatz auf AZO-Farbstoff-freie Rohstoffe umgestellt?
4. Wird in Magdeburg Bubble-Tea verkauft, der als verpacktes Lebensmittel gilt?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Oliver Wendenkampf
Stadtrat