Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob
im Grundstücksverkehr statt der Veräußerung grundsätzlich die Begründung von Erbbaurechten vorgesehen werden soll. Nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. in vorher festgelegten Gebieten könnte statt der Einräumung eines Erbbaurechtes weiterhin eine Veräußerung städtischer Grundstücke ermöglicht werden.
Der Antrag soll in den Ausschüssen für Finanzen und Grundstücke und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr beraten werden.
Begründung:
Die Stadt Magdeburg hat ihr Grundvermögen für die zukünftige Aufgabenerfüllung zu sichern. Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Bebaubarkeit von Grundstücken ausgenutzt, das Grundvermögen bleibt der Stadt dennoch dauerhaft erhalten. Für den Erwerber ist der jährlich zu leistende Erbbauzins regelmäßig günstiger, als ein Erwerb zum Verkehrswert. Zugleich wird der Stadt eine dauerhafte und verlässliche Einnahmequelle gesichert.
Insbesondere kann eine geordnete Stadt- und Raumentwicklung durch die Vergabe von Erbbaurechten erleichtert werden, weil im Erbbaupachtvertrag Zeitpunkt und Art der Bebauung geregelt werden können. Aus diesem Grund sollte auch eine Befassung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr erfolgen. Mit Hilfe der Höhe des Erbbauzinses kann ggf. die Gebietsentwicklung beeinflusst werden. Eine Bebauungspflicht wirkt Bodenspekulationen entgegen. Auf spätere wirtschaftliche Veränderungen kann durch Wertsicherungsklauseln reagiert werden
Hans-Dieter Bromberg
Fraktionsvorsitzender
Martin Rohrßen
stellv. Fraktionsvorsitzender