Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Zeit der angedachten Sperrung der Strombrücke ein Umleitungskonzept unter Beibehaltung von zwei Elbquerungen vorzulegen. Dabei sind sowohl die partielle Öffnung der Sternbrücke als auch Maßnahmen zur Besserung des Verkehrsflusses im Bereich der B1 (ggf. Verlängerung der Grünphase für Linksabbieger in Richtung Herrenkrug) zu prüfen.
Begründung:
Mit der Information I0081/17 setzte uns die Verwaltung darüber in Kenntnis, dass die Sanierungsmaßnahmen an der Strombrücke im Zuge des Bauvorhabens „Ersatzneubau Strombrückenzug“ aufgrund neuer Erkenntnisse umfangreicher werden als bisher bekannt. Laut Volksstimme-Artikel vom 21.03.2017 ist mit einer nunmehr 12monatigen abschnittsweisen Sperrung der Strombrücke (zuvor 9 Monate) zu rechnen. In dieser Zeit wird der Elbübergang nicht bzw. nur stark eingeschränkt nutzbar sein.
Bereits die letzten kurzfristigen Sperrungen der Anna-Ebert-Brücke zeigten auf, dass der Ausfall dieser wichtigen Verkehrsader zwischen Ostelbien und Innenstadt nicht allein durch den Nordbrückenzug kompensiert werden kann und zwangsläufig zu massiven Verkehrsbehinderungen führen wird. Ohne ein vernünftiges Verkehrskonzept, welches die Bürgerinnen und Bürger behutsam auf die 12monatige Sperrung der Strombrücke vorbereitet und die Beibehaltung einer zweiten Elbquerung beinhaltet, könnte hier zu den Stoßzeiten ein Verkehrskollaps drohen.