Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs oder einer Querungshilfe in der Friedrich-Ebert-Straße – im Bereich des Sportgymnasiums – möglich ist.
Begründung:
Wie allgemein bekannt ist, ist in dem betroffenen Bereich viel Fußgängerverkehr zu verzeichnen. Viele Personen (Kinder, Schüler, u.v.m.) nutzen diesen Straßenabschnitt. Es gibt in den betroffenen Bereich eine zeitlich begrenzte Zone 30. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges kann das Überqueren der Straße an diesem Punkt für alle Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, einfacher und sicherer machen.