Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren der Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ (interfraktioneller Antrag)

Jens Rösler
Jens Rösler

Der Stadtrat möge beschließen:

 
Die Landeshauptstadt Magdeburg beteiligt sich an dem bis zum 10. Februar 2017 laufenden Interessenbekundungsverfahren für eine Koordinator*innenstelle der Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“.
Es wird um sofortige Abstimmung aufgrund des vorgeschriebenen zeitlichen Rahmens gebeten.

Begründung:

Laut dem UNICEF-Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland vom 21.06.2016 werden besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder schwangere Frauen unter Geflüchteten nicht systematisch identifiziert. Ob und in welcher Form sie durch geeignete Maßnahmen geschützt und unterstützt werden, hängt oft vom Engagement Einzelner ab und unterliegt somit dem Zufall. Vielerorts fehlen Schutzkonzepte und Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, ebenso wie strukturierte Spiel- und Lernangebote. Kinder und Jugendliche leben über immer längere Zeiträume in einem nicht kindgerechten Umfeld. Ihre Rechte auf Schutz, Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Bildung werden oft monatelang nur eingeschränkt oder gar nicht gewahrt. Die vom Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ fördert 75 Projekte von Koordinator*innenstellen für Gewaltschutz. Dafür können sich freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften bis zum 10. Februar 2017 am Interessenbekundungsverfahren beteiligen.

Zur Aufgabe der Koordinator*innen gehört, dass sie zusammen mit der Unterkunftsleitung Schutzkonzepte in den Flüchtlingsunterkünften entwickeln und umsetzen, Ansprechpartner*innen für Jugend-Sozial- und Arbeitsämter, für Beratungsstellen und Frauenhäuser sind sowie regelmäßige Schulungen der in der Einrichtung tätigen Personen (inklusive ehrenamtlich Tätigen) anbieten. Aus der Antwort der Anfrage F0179/15 an die Stadtverwaltung von November 2015 geht hervor, dass es bis dato kein Gewaltschutzkonzept bzw. eine spezifischen Handlungsplan gab, eine Schulung zu geschlechtsspezifischen Problemen nicht stattfand und auch nicht geplant war.

Angebote zum Thema Gewaltschutz konnten nicht benannt werden. Auch wenn im Leistungsbereich eine Sachbearbeiterin für den Personenkreis der schutzbedürftigen Frauen und Kinder verantwortlich ist, besteht für die Stadt Magdeburg durch die Förderung der Koordinator*innenstelle die Chance, die oben genannten Defizite bei dem Schutz von Frauen und Kindern abzubauen und die vom Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards umfänglich zu etablieren.

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