Presseecho der Fraktionen SPD und CDU/FDP/BfM im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg zum Volksstimme-Artikel vom 07.03.2015 „Wahlkampf im Bürgerbüro“

Jens Rösler
Jens Rösler

Zur Kritik der Landtagsfraktion Die Linke, die dem Oberbürgermeister eine Neutralitätspflicht-Verletzung vorwirft, erklärt Jens Rösler, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt:

„Die von der Fraktion Die Linke vorgebrachten Vorwürfe entbehren jeder Grundlage und hätten angesichts dieses wichtigen Themas für unsere Stadt gründlicher durchdacht werden sollen! Als kommunalpolitischen Sprecher seiner Fraktion sollte Herrn Grünert bekannt sein, dass sich die Forderungen der Unterschriftenaktion auf einen Beschluss des Stadtrates beziehen, der mit lediglich neun Gegenstimmen mehrheitlich gefasst wurde. Das Auslegen der Listen zur Unterschriftensammlung u.a. in den Bürgerbüros war somit nur folgerichtig, um für dieses, für unsere Stadt so wichtige Anliegen – die Umsetzung sofortiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und die Herausnahme des Umflutkanals und der „Alten Elbe“ aus dem FFH-Gebiet – viele Unterstützer-Unterschriften der Magdeburgerinnen und Magdeburger sammeln zu können!“

Wigbert Schwenke, Vorsitzender der Stadtratsfraktion CDU/FDP/BfM erklärt: „Die beiden Ortsbürgermeister von Randau-Calenberge und Pechau haben sich bei der Initiierung ihrer Unterschriftensammlung auf eben diesen Beschluss bezogen. Die hohe Zahl der Unterschriften zeigt, dass die Bürger hinter dieser Stadtratsentscheidung stehen. Dass die Fraktion Die Linke jetzt das Landesverwaltungsamt eingeschaltet hat, ist nicht nachvollziehbar!“

Jens Rösler weiter: „Wenn die Fraktion Die Linke bei diesem dringendem Thema Wahlkampfgetöse ausmachen will, dann muss man ernsthaft deren Verständnis von Bürgerbeteiligung hinterfragen. Die beiden Ortsbürgermeister, als unmittelbar Betroffene, haben pragmatisch gehandelt, um im Interesse aller Magdeburger mit den gesammelten Unterschriften dieses wichtige Anliegen zu unterstützen. Diese Initiative ist mehr als lobenswert und sollte auch von der Fraktion Die Linke anerkannt werden.

Oder gilt das Motto Der Linke „Mit den Menschen. Für unsere Stadt“ nicht beim Hochwasserschutz, sondern nur, wenn es ihr nützt?

Die Unterschriftenlisten wurden im Übrigen bereits in der vergangenen Woche von Günther Kräuter in Brüssel eingereicht!“

 

 

2 Responses

  • Sehr geehrter Herr Rösler,
    im geltenden Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt gibt es für bürgerschaftliche Beteiligungen vier Verfahren, den Einwohnerantrag, die Bürgerumfrage, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.
    Diese Verfahren beinhalten eine Unterstützung durch die jeweilige Verwaltung, z. B. die Auslegung der Eintragungslisten in öffentlichen Gebäuden. Da in der Geschäftsordnung derzeit keine Regelung für Bürgerinitiativen und deren verwaltungsseitige Unterstützung vorgesehen ist, liegt hier der Verdacht der Neutralitätspflichtverletzung nahe.

    Die Unterschriftenaktion bezieht sich in keiner Weise auf den Beschluss des Stadtrates vom September 2013, auch hatte dieser Beschluss keine Unterschriftssammlung beinhaltet, sondern nur auf die Hochwasserstudie der TU Dresden vom November 2014.Insofern sind Ihre Unterstellungen nicht untersetzt und begründet.
    Die Unterstellung der Alten Elbe in der Stadtstrecke Magdeburg als FFH-Gebiet behindert in keiner Weise Unterhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Gegenteil, seit 2001 hat die Stadt jegliche Unterhaltungsmaßnahmen unterlassen, nachdem die Abholzung der Schwarzerlen seitens der zuständigen Landesbehörden unterbunden wurde. Hier wäre es die Aufgabe auch Ihrer Fraktion zu hinterfragen, warum die Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden.
    Sie hatten seit September 2013 die Zeit und die Möglichkeit eine Unterrichtung des Oberbürgermeisters zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zu verlangen. Dies haben Sie bisher nicht beantragt.
    Im Gegenteil, Sie wollen durch diese Unterschriftensammlung den Eindruck vermitteln, sich vehement für den Hochwasserschutz einzusetzen und benutzen diese Aktion im Zusammenhang mit der Wahl zum Oberbürgermeister. Dieses Manöver ist nur allzu durchsichtig.
    Mir zu unterstellen, mit dieser Überprüfung durch das Landesverwaltungsamt Wahlkampfgetöse zu unternehmen verkennt, dass ich zum einen nicht für das Amt des Oberbürgermeisters kandidiere und zum anderen, dass die Auslegung von Eintragungslisten zum Erhalt der Stadthalle als auch der Hyparschale seinerzeit durch die Verwaltung in öffentlichen Gebäuden untersagt wurde. Wenn Sie also zukünftig ein geordnetes Verfahren haben wollen, dann regeln Sie dies in der Geschäftsordnung, wo es auch hingehört.
    An meinem Verständnis von Bürgerbeteiligungen brauchen Sie nichts zu hinterfragen, dass sollten Sie bei Ihrer Landtagsfraktion tun. Wir hatten eine Regelung bezogen auf Initiativrechte von Bürgerinitiativen vorgesehen. Diese wurden durch Ihre Landtagsfraktion abgelehnt.
    Warum nunmehr Herr Kräuter die Unterschriftssammlung in Brüssel eingereicht und nicht der Oberbürgermeister ein entsprechendes Verfahren, dass er laut Beschluss seit September 2013 einleiten sollte, bisher offensichtlich nicht umgesetzt hat, das sollten Sie ernsthaft hinterfragen.

    Mit freundschaftlichen Grüßen

    Gerald Grünert

  • Anmerkung der SPD-Fraktion:

    Die SPD-Fraktion ist nicht Initiator der Unterschriftensammlung. Wir finden sie aber gut und haben sie daher unterstützt. Die Aktion ging von den Ortsbürgermeistern in Pechau und Randau-Calenberge aus.

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