Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Islamische Gemeinde Magdeburg bemüht sich seit mehreren Jahren um einen Standort für einen Gebetsraum und hat dazu auch um Unterstützung der Stadt Magdeburg nachgesucht. Allerdings konnte bisher kein geeignetes Objekt gefunden werden. Objekte, die von der Islamischen Gemeinde als geeignet angesehen wurden, sind nach Angabe der Islamischen Gemeinde seitens der Stadt nicht genehmigt worden. So war etwa dem Gebäude in der Otto-Baer-Straße 85 gem. Bauvorbescheid (Az.:0191/V-B/6325/12) vom 08.05.2012 eine Eignung als „Begegnungsstätte“ zuerkannt worden. Dennoch scheiterte dem Vernehmen nach ein Erwerb an der Unzulässigkeit der Nutzung als
Versammlungsraum.
Anlässlich der letzten Stadtratssitzung hat der Vorsitzende der Islamischen Gemeinde im Rahmen der Bürgersprechstunde auf die völlig unzumutbaren Zustände im derzeitig genutzten Objekt in der Weitlingstraße hingewiesen und im Hinblick auf die deutliche Zunahme des Bedarfs durch den Zuzug von Muslimen erneut dringend um Unterstützung zur Beschaffung eines geeigneten Gebetsraums gebeten. Der kurzfristige Bedarf der Islamischen Gemeinde an einem neuen Standort zur ungestörten Religionsausübung dürfte ebenso unstreitig bestehen, wie die Bereitschaft der Stadt zur Hilfeleistung.
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Objekte hat die Stadt als geeignet angesehen und woran scheiterte jeweils ein Erwerb?
2. Warum stehen die Objekte „Brandenburger Straße 8“ bzw. „Otto-Baer-Straße 85“ nicht zur Verfügung bzw. welche Gründe stehen ihrer Nutzung als Gebetshaus entgegen?
3. Welche Objekte aus dem eigenen oder fremden Bestand hält die Stadt für geeignet und kann bei deren Bereitstellung Unterstützung leisten?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Martin Rohrßen
Stadtrat