Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Schloss in Randau verfällt aufgrund fehlender Investitionen der Privat-Eigentümerin immer weiter. Durch die nicht vorhandene Absicherung des Gebäudes mittels eines Zaunes ist das Areal frei zugänglich und birgt daher Gefahren, vor allem für Kinder, die das Areal als Abenteuerspielplatz nutzen. Seit einiger Zeit wird am Schloss auch illegal geklettert und es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, wann es den ersten Unfall bzw. die ersten Verletzten geben wird.
Ich frage Sie:
1. Welche Maßnahmen können für den Fall, dass die Eigentümerin keine Sicherungsmaßnahmen ergreift, kurzfristig seitens der Stadt umgesetzt werden, um unbefugtes Betreten zu verhindern und damit die bestehende Gefährdungslage, die von dem baufälligen Haus ausgeht, zu verringern?
2. Der Weg vor dem Privatgrundstück wird durch die Eigentümerin sowohl im Herbst als auch im Winter nicht beräumt, obwohl diese wiederholt auf ihre entsprechenden Pflichten hingewiesen wurde. Welche Möglichkeit sehen Sie, die Beräumung des Weges dennoch abzusichern?
Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.