Optimierung Kostenausgleich bei Überbelegung in Kindertagesstätten

Birgit Steinmetz
Birgit Steinmetz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in einem kürzlich veröffentlichten Zeitungsartikel war zu lesen, dass derzeit 67 der 100 Magdeburger Kindertagesstätten überbelegt sind – im Schnitt ein Kind pro Kita. Dem Artikel war im Weiteren zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung den Trägern sogar bis zu zehn Prozent mehr Kinder, als es die Betriebserlaubnis der jeweiligen Kindertagesstätte zulässt, genehmigen würde, um dem derzeitigen Betreuungsnotstand entgegenzuwirken.
Die wenigsten Träger machen jedoch in vollem Umfang davon Gebrauch, denn die Genehmigung muss vom Träger der Kita beantragt werden, ist kindgebunden und wird nur für ein Jahr erteilt, was einen hohen bürokratischen Aufwand verursacht. Zudem muss der jeweilige Träger die Kosten pro Kind erst einmal selber tragen, bevor die Erstattung der Überbelegungskosten rückwirkend zum Jahresende durch die Stadtverwaltung erfolgt.

Ich habe daher folgende Frage:
– Welche Maßnahmen können seitens der Verwaltung getroffen werden, um hier einen optimaleren Kostenausgleich für die Träger zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Hier geht es zur Stellungnahme der Verwaltung>>>

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