Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der Information I0170/13 informiert der Sozialbeigeordnete über den aktuellen Sachstand zum Frauenhaus, dessen Trägerschaft seit März 2013 beim Verein Rückenwind e.V. liegt. Ich bitte diesbezüglich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hält die Stadt Magdeburg die vorhandenen Kapazitäten für ausreichend? Wie wird verfahren, wenn das Frauenhaus ausgelastet ist, sich aber weitere schutzsuchende Frauen an das Frauenhaus wenden? Werden die Betroffenen weiterverwiesen und wenn ja, wohin?
- Gibt es im Frauenhaus Magdeburg eine Altersobergrenze für mitgebrachte Söhne? Hat diese bereits dazu geführt, dass gewaltbetroffene Frauen nicht aufgenommen werden konnten? Wie ist mit diesen Frauen weiterverfahren worden?
- Wie bewertet die Stadt Magdeburg die Entwicklung des Tagessatzes, den die betroffenen Frauen erbringen müssen, seit Auslaufen der Trägerschaft des Frauenhauses und seiner ambulanten Beratungsstelle durch die Landeshauptstadt Magdeburg?
- Wie hoch ist die Zahl von schutzsuchenden Frauen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben? Wie wird mit diesen Frauen verfahren?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Steffi Meyer
Stadträtin