Verfassungswidrige Kürzungen von Leistungen nach dem AsylbLG (Anfrage F0020/13 von Stadträtin Steffi Meyer zur Stadtratssitzung am 28.02.2013)

Steffi MeyerSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Sozialgericht Magdeburg hat am 24.01.2013 festgestellt, dass Kürzungen von Leistungen gemäß § 1a AsylbLG, die in einzelnen Fällen von der Stadt Magdeburg vorgenommen wurden, verfassungswidrig sind.

Zu diesem Sachverhalt stelle ich Ihnen folgende Fragen:

  1. In wie vielen Fällen wurden Kürzungen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgenommen?
    (aufgeschlüsselt nach Art der Leistung, die gekürzt wurde)
  2. Mit welcher Begründung wurden die jeweiligen Kürzungen vorgenommen? Wie hoch waren diese durchschnittlich?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Steffi Meyer
Stadträtin

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