Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
einem Bericht der Volksstimme zufolge hat am 19.03. ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Wohnung des Halters eines American- Staffordshire-Terriers gestürmt und den Hund, für den kein Wesenstest vorlag, sichergestellt.
Ich frage Sie:
- Welche Kosten sind der Stadt durch den Polizeieinsatz entstanden?
- Welche Maßnahmen sind durch die Verwaltung im Vorfeld, d.h. im Verlauf des (Mahn-)Verfahrens gegenüber dem Hundehalter ergriffen worden? Wie stellt sich die Chronologie des Verfahrens dar?
- Gab es im Verlauf des Verfahrens gegen den Hundehalter das Angebot eines persönlichen Gespräches mit diesem?
- Erfolgte eine Stellungnahme des Hundehalters zum Verfahren? Wenn ja, welche Gründe führte der Hundehalter zur Verweigerung der Ablegung des Wesenstests für seinen Hund an? Lag eine finanzielle Notlage vor?
- Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine schnelle Entlassung des Hundes aus dem Tierheim?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Lothar Tietge
Stadtrat