Polizeieinsatz gegen Hundehalter (Anfrage F0064/12 von Lothar Tietge zur Stadtratssitzung am 12.04.2012)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

einem Bericht der Volksstimme zufolge hat am 19.03. ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Wohnung des Halters eines American- Staffordshire-Terriers gestürmt und den Hund, für den kein Wesenstest vorlag, sichergestellt.

Ich frage Sie:

  1. Welche Kosten sind der Stadt durch den Polizeieinsatz entstanden?
  2. Welche Maßnahmen sind durch die Verwaltung im Vorfeld, d.h. im Verlauf des (Mahn-)Verfahrens gegenüber dem Hundehalter ergriffen worden? Wie stellt sich die Chronologie des Verfahrens dar?
  3. Gab es im Verlauf des Verfahrens gegen den Hundehalter das Angebot eines persönlichen Gespräches mit diesem?
  4. Erfolgte eine Stellungnahme des Hundehalters zum Verfahren? Wenn ja, welche Gründe führte der Hundehalter zur Verweigerung der Ablegung des Wesenstests für seinen Hund an? Lag eine finanzielle Notlage vor?
  5. Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine schnelle Entlassung des Hundes aus dem Tierheim?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Lothar Tietge
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung

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