Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Landeshauptstadt Magdeburg stellt gemäß ihrer Sportförderrichtlinie ihre Kernsportstätten, zu denen auch die Sporthallen zählen, auf Antrag zu Übungs-, Trainings- und Nutzungszwecken, bei denen keine Einnahmen erzielt werden, für alle Nutzergruppen ohne Betriebskostenbeteiligung zur Verfügung.
Grundsätzlich eine gute Sache. Zunehmend gibt es jedoch Unmut über nicht ausreichende oder ungünstige sowie durch größere Sportvereine geblockte und ungenutzte Hallenzeiten.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie hoch ist der aktuelle Auslastungsgrad der städtischen Sporthallen außerhalb der Schulunterrichtsnutzung unterteilt nach Sommer- und Wintermonaten?
2. Welche Hallen werden derzeit zu Übungs-, Trainings- und Nutzungszwecken außerhalb des Schulunterrichtes vergeben und zu welchen Zeiten stehen diese zur Nutzung zur Verfügung?
3. Welchen Sportvereinen und Nutzungsgruppen wurden für 2018 welche Hallennutzungszeiten bewilligt und für welche Sportarten? (Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung.)
4. Inwieweit werden die Wünsche der Vereine und Nutzungsgruppen bei der Hallenzeitenvergabe berücksichtigt?
5. Gibt es zusätzliche freie Kapazitäten? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie gestaltet sich das grundsätzliche Vergabeverfahren hinsichtlich der Hallennutzungszeiten? Gibt es eine Vorrangbehandlung für größere Sportvereine bzw. bestimmte Sportarten? Wenn ja, bestünde die Möglichkeit bei der Vergabe der Hallenzeiten einen prozentualen Anteil, z.B. von in Höhe von 5 Prozent, für andere Nutzungsgruppen freizuhalten?
Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.