Streckenbezogene, innerörtliche Anforderungen von Tempo-30-Beschränkungen an vier weiteren Standorten

Christian Hausmann

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Erlass des Landesverkehrsministeriums zur Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird den Städten und Gemeinden erleichtert, eine Tempo-30-Beschränkung vor Kitas und Schulen einzurichten.
Bisher wurden durch die Stadt Magdeburg an vier Standorten diese Beschränkungen eingerichtet.

Denny Hitzeroth

Wir sehen besonders an den folgenden vier Schwerpunkten weiterhin die Einrichtung einer Tempo-30-Zone als dringend geboten:

– Hugo-Junkers-Allee vor der Grundschule Nordwest
– Olvenstedter Graseweg vor dem Albert-Einstein-Gymnasium
– Olvenstedter Graseweg vor dem Klinikum Magdeburg
– Zerrenner Straße vor der Kindertagesstätte St. Martin-Stift

Da laut Erlass zuerst jeder Einzelfall zu prüfen ist, haben wir folgende Fragen dazu:

1. Wird die Verwaltung im Rahmen der neuen rechtlichen Regelung nunmehr die Anordnung einer Tempo-30-Zone an den genannten Standorten prüfen und einrichten? Die Information I0353/17 nimmt zwar zu den ersten beiden Punkten Stellung, jedoch fordern wir eine detaillierte und ausführlichere Darstellung.
2. Zu welchem Zeitpunkt kann dies realisiert werden?

Wir bitten um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung unserer Fragen.

 

Hier geht es zur Stellungnahme der Verwaltung>>>

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