Nutzung der Sternbrücke (Anfrage F0045/14 zur Stadtratssitzung am 28.04.2014)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Sternbrücke ist grundsätzlich nicht für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
zugelassen. Grund hierfür ist die bestehende Fördermittelbindung, die jedoch Ausnahmen
zulässt. So können Taxis und Busse die Brücke überqueren und auch bei bestimmten
Verkehrsproblematiken in der Stadt kann die Öffnung der Brücke als Umleitung beantragt
und genehmigt werden.

In der Stellungnahme S0034/14 zur Anfrage F0003/14 wurden die
Regelungen zu den Ausnahmegenehmigungen bereits teilweise dargestellt.


Ergänzend dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Auf die regelmäßige Nutzung der Sternbrücke durch Taxis und Busse wurde in der
oben genannten Stellungnahme leider nicht eingegangen. Ebenso besteht der
Eindruck, dass mehr Privatfahrzeuge Zugang zur Pollerbedienung haben, als
Genehmigungen erteilt wurden. Welche Regelung liegt hier zugrunde?
2. Wie begründet der Fördermittelgeber den Nutzungsausschluss des MIV in Anbetracht
der vermutlich geringen Frequentierung der Sternbrücke durch Busse oder Taxis?
(Bitte durchschnittliche tägliche Nutzung anführen.)
3. Aktuell ist die Sternbrücke wegen der einseitig gesperrten Strombrücke für den MIV
geöffnet. Sind in diesem Jahr weitere Baumaßnahmen notwendig, die einen
Umleitungsverkehr über die Sternbrücke erforderlich machen könnten?
4. Ist die Nutzungsbeschränkung der Sternbrücke durch den Fördermittelgeber zeitlich
begrenzt, d.h. besteht die Möglichkeit, die Brücke im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger perspektivisch für eine gemeinsame Nutzung durch ÖPNV und MIV
freizugeben?
Ich bitte um kurze mündliche sowie schriftliche Beantwortung.
Hans-Dieter Bromberg
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung>>> (mündlich erledigt, siehe Niederschrift)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.