Nachteilige Änderung des E-Mailservice der Stadtbibliothek Magdeburg (Anfrage F0135/11 von Stadtrat Martin Rohrßen zur Stadtratssitzung am 25.08.)

Martin RohrssenSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem 01.08.2011 ist dem Vernehmen nach der Mailservice der Stadtbibliothek Magdeburg umgestellt worden. Nunmehr kann der E-Mailservice, eine Erinnerungsmail vor Ablauf der Leihfrist oder eine E-Mail zur Abholung vorbestellter Medien zu erhalten, nur noch gewählt werden, wenn gleichzeitig das Zusenden von Informationen und Einladungen der Stadtbibliothek erlaubt wird. Bisher konnte der Erinnerungsservice per E-Mail gewählt werden, ohne gleichzeitig den Empfang von Werbe-E-Mail der Stadtbibliothek gestatten zu müssen. Die Wahl war durch einfaches „Ankreuzen“ auf dem Anmeldeblatt möglich. Eine differenziertes „Ankreuzen“ ist nun nicht mehr möglich.

Die zwischenzeitliche Änderung der Verfahrensweise erweist sich als überaus nachteilig für die Nutzer. Sie sind nun gezwungen, den Empfang von Werbemitteilungen zu gestatten um den Mailservice der Stadtbibliothek im gewohnten Umfang nutzen zu können. Die evtl. als Spam empfundenen Werbemitteilungen der Stadtbibliothek kann gegenwärtig nur vermeiden, wer auf den Mailservice ganz verzichtet und so eine deutliche Verschlechterung der Serviceleistungen in Kauf nimmt.

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aus welchem Grund ist der E-Mailservice geändert worden? Wie wird die Verschlechterung des Mailservice der Stadtbibliothek gerechtfertigt? Wer hat sie veranlasst bzw. gebilligt? Gibt es technische Gründe?
  2. Ist die zwingende Verknüpfung von bisherigen Serviceleistungen mit Werbemaßnahmen durch die Benutzungsordnung oder in anderer Weise rechtlich gedeckt?
  3. Haben sich Bürger gegen diese neue Verfahrensweise gewandt? Wie wird mit deren Beschwerden umgegangen?
  4. Wie wird mit Bestandsnutzern verfahren, die in bisher zulässiger Weise ausdrücklich auf die Zusendung von Werbe-Mail verzichtet haben und angekreuzt hatten, den Erinnerungsservice per E-Mail nutzen wollen? Sind diese Nutzer des E-Mailservice über die Änderung des Serviceangebots informiert worden?
  5. Wie wird mit Nutzern verfahren, die nunmehr bei Anmeldung durch Streichen der entsprechenden Passage auf „Einladungen und Informationen“ verzichten, aber den Erinnerungsservice nutzen wollen?
  6. Wie können Nutzer des E-Mailservice erreichen, dass Ihnen wie bisher lediglich Erinnerungs-Mail übersandt werden, aber keine Werbung der Stadtbibliothek?
  7. Welche weiteren Veränderungen im Umgang mit den Nutzern sind vorgesehen?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Martin Rohrßen
Stadtrat

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