Möglichkeiten zur Errichtung von verkehrssichernden Einrichtungen, insbesondere Fußgängerüberwegen (Anfrage F0051/13 zur Stadtratssitzung am 04.04.2013)

Sven NordmannSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den vergangenen Jahren sind seitens des Stadtrates mehrfach Anträge und insbesondere Anfragen an die Verwaltung gerichtet worden, mit der Intention, die Möglichkeit der Errichtung zusätzlicher Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zu hinterfragen. Ihre bis dato ablehnende Haltung zur Neueinrichtung von Fußgängerüberwegen begründete die Verwaltung bisher mit den in der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“  (R-FGÜ 2001) geregelten Grundsätzen und Voraussetzungen und mit dem Verweis auf einen Erlass des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, wonach Fußgängerüberwege zur Schul- und Spielwegsicherung für Kinder im Alter bis 12 Jahren nicht zu empfehlen sind, da sie zum Teil eine trügerische Sicherheit signalisieren würden (siehe dazu u.a. die Stellungnahmen S0175/07 zur Frage F0137/07 und S0024/11 zu den Fragen F0202/10 und  F0204/10 oder Aussagen der Verwaltung zur Sitzung der AG Stadtverkehr vom 17.01.2013 zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Schellheimer Platz).

Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist geregelt, wo Zebrastreifen nicht angelegt werden dürfen. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30 Zonen und vor Schulen und Spielplätzen ist demnach grundsätzlich zulässig (siehe Anlage).

In dem Bewusstsein, dass es sich bei der Thematik -sichere Fußgängerquerung- um eine Aufgabe handelt, die in den übertragenen Wirkungskreis der unteren Straßenverkehrsbehörde fällt und dem Stadtrat ausschließlich Unterrichtungs- bzw. Anfragerecht zukommt, frage ich Sie:

1. Laut Aussage der Verwaltung in der Stellungnahme S0175/07 aus 2007 wurden seit 1999 in Magdeburg keine Fußgängerüberwege mehr eingerichtet. Wurden in den Folgejahren Fußgängerüberwege errichtet und wenn ja, wie viele und wo?

2. Wie hoch ist die Zahl der Verkehrsunfälle in Verbindung mit Fahrbahnüberquerungen von Personen von 1990 bis heute?

3. Wie viele Unfälle stehen explizit in Zusammenhang mit Fußgängerüberwegen?

4. Gibt es vor dem Hintergrund aktueller Unfallstatistiken neue Erkenntnisse, die zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen wie z.B. die Errichtung von Fußgängerüberwegen vor Schulen oder Kindertagesstätten ermöglichen würden?

5. Wie schätzen Sie in Anbetracht der demographischen Entwicklung, der erfreulich steigenden Kinder- und damit Schülerzahlen aber auch der Zahl älterer Menschen, und dem parallel hoch bleibendem Verkehrsaufkommen, die Notwendigkeit von mehr verkehrssichernden Maßnahmen in unserer Stadt ein?

6. Welche Möglichkeiten werden derzeit von der Stadt unternommen, um für mehr Rücksichtnahme gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, d.h. insbesondere Kindern und älteren Menschen zu sorgen?

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Sven Nordmann
Stadtrat

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