Interfraktioneller Antrag: Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Landeshauptstadt Magdeburg

Jens Rösler

Der Stadtrat möge beschließen:

auf allen Flächen der Landeshauptstadt Magdeburg wird künftig der Einsatz des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat sowie weiterer Breitbandherbizide (Totalherbizide) untersagt.

Pächter städtischer Flächen, zu denen u.a. auch die Kleingartensparten gehören, werden aufgefordert, keine glyphosathaltigen Herbizide bzw. andere Totalherbizide mehr zu verwenden. In

entsprechenden durch die Stadt organisierten Informationsveranstaltungen sind alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung vorzustellen.
Um Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und Energie sowie in den Betriebsausschuss SFM wird gebeten.

Begründung:

Laut aktuellem Pflanzenschutzmittelbericht werden in Deutschland jährlich rund 3.780 Tonnen des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat abgesetzt. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation ist Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einzustufen. Dennoch hat die EU Ende 2017 einer Verlängerung der Zulassung des Herbizids für weitere fünf Jahre zugestimmt. Nicht nur für den menschlichen Organismus wird u.a. vom Bundesumweltamt Gefährdungspotential durch Glyphosat gesehen. Dieses Pflanzenvernichtungsmittel und andere Breitbandherbizide tragen nachweislich zum Verlust der Artenvielfalt bei. Als das mit Abstand am meisten eingesetzte Herbizid in Deutschland vernichtet es in der Landwirtschaft, aber auch im privaten Bereich, Begleitgrün, das eine wichtige Lebensgrundlage und Nahrung für alle Blüten bestäubenden Insekten ist. Glyphosat trägt damit zum Verlust an biologischer Vielfalt beispielsweise bei Bienen, Schmetterlingen, aber auch Feldvogelarten bei.


Bei Untersuchungen des sogenannten Bienenbrotes (Blütenpollen, der als Eiweiß ein wichtiger Nahrungsbaustein für Bienen ist) im Auftrag von Imkerverbänden, wurde ein Cocktail an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, der die Gesundheit und Vitalität der Bienenvölker
beeinträchtigt. Daher äußerte sich Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. entsetzt über die Entscheidung der Verlängerung und bezeichnete den Einsatz des Herbizides aus mehreren Gründen für die Imkerei als nicht tolerierbar.

Die Unklarheit über die schädliche Wirkung des Totalherbizids für Mensch und Tier hat mittlerweile mehr als 90 deutsche Kommunen dazu bewogen, auf ihren Flächen die Nutzung von Glyphosat zu untersagen. So verbietet die Münchner Gartenordnung für Kleingartenanlagen zum Beispiel jegliche Art von Schädlings- oder Unkrautbekämpfungsmitteln. Geht es mit Jäten nicht mehr, kann man zu Gas- und Bunsenbrenner oder heißem Wasser greifen. Berlin Tempelhof verzichtet seit 10 Jahren auf Glyhosat. Alternative Maßnahmen bei Pilzerkrankungen und Insektenbefall sind z.B. die Pflanzung von resistenteren Rosen und die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Wolfsburg ist mit einem Beschluss von 2015 pestizidfreie Stadt. Als alternative Maßnahmen werden eine Änderung der Bepflanzung, Abflämmen, Heißschaum und Kehrbesen eingesetzt.

Ein aktuelles Rechtsgutachten des deutschen Bundestags kommt zu dem Schluss, dass nationale Verbote und Beschränkungen von Glyphosat rechtlich möglich sind und die einzelnen Mitgliedsstaaten den Einsatz der Substanz verbieten können.“Gemäß der Pflanzenschutzverordnung können spezifische nationale Verwendungsbedingungen und deren Konsequenzen, beispielsweise für die Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden, welche der Zulassung des Pflanzenschutzmittels möglicherweise entgegenstehen oder bestimmte Auflagen erfordern”, heißt es in dem Gutachten. Unter diesen Voraussetzungen “sind nationale Zulassungen unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoff auf Unionsebene genehmigt worden ist, möglich”.2 Auch Beamte der EU-Kommission haben nachdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen. Anträge für ein nationales Verbot von Glyphosat wurden im Dezember 2017 von den Fraktionen der SPD, der Linke und Bündnis90/Grüne gestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Bereits 2013 hat sich auch der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.

In einer repräsentativen Meinungsumfrage des NABU vom 25.10.2017 sprachen sich 62% der deutschen Bevölkerung für ein sofortiges Verbot von Glyphosat in privaten Gärten und städtischen Anlagen aus. Auch viele Unternehmen sind zum Umdenken bereit – alle großen Baumärkte und eine Reihe an Online-Händlern konnten zur Auslistung glyphosathaltiger Produkte bewegt werden.

Seitens der Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Einsatz von Glyphosat bereits jetzt stark reduziert und in der Umgebung von Kinderspielplätzen und Schulen grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt. Für die Fälle, in denen diese Mittel noch eingesetzt werden, sollen daher Alternativen gefunden werden und dies auch für den Haus-und Kleingartenbereich umgesetzt werden.

 

Hier geht es zur Stellungnahme der Verwaltung>>>

 

Vs-Artikel 28.02.2018

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