Geschwindigkeitsbegrenzung in der Arndtstraße

Kornelia Keune
Kornelia Keune
Dr. Falko Grube
Dr. Falko Grube

 

 

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen in der Arndtstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo-30-Zone) eingerichtet werden kann.
Um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird gebeten.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Tunnelbaumaßnahmen und der damit verbundenen Vollsperrung der Bahnhofsbrückendurchfahrt am Damaschkeplatz in Richtung Innenstadt nutzen derzeit viele Kraftfahrzeugfahrer die Arndtstraße als Ausweichroute, um zur nächsten Ringauffahrt in Richtung Stadtzentrum zu gelangen. Dieses merklich erhöhte Verkehrsaufkommen führt neben der steigenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wie Fußgängern, vor allem Kindern, und Radfahrern, auch zu einer deutlich erhöhten Lärm- und Abgasemission in der Arndtstraße.
Das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten GWA-Umfrage zur Thematik zeigt, dass sich eine Mehrheit (77 Prozent) der befragten BürgerInnen für eine Tempo-30-Zone in der Arndtstraße ausspricht.
Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit wäre somit nicht nur die Sicherheit querender Fußgänger und Radfahrer besser gewährleistet, sondern es würde vor allem dem Schutz der AnwohnerInnen vor Lärm und Abgasen dienen.
Gemäß § 45 StVO i.V.m. der Lärmschutz-Richtlinien-StV sind Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, wenn dadurch dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen weitgehend Rechnung getragen wird.

 

Hier geht es zur Information der Stadtverwaltung>>>

 

 

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