Erhaltung des Straßenzustandes bei nachträglichen Baumaßnahmen (Anfrage F0202/11 von Hans-Dieter Bromberg zur Stadtratssitzung am 8.12.2011)

Fraktionsvositzender Hans-Dieter BrombergSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Immer öfter ist im Straßenbild zu beobachten, dass bei Deckschichtenerneuerungen oder auch grundhaften Erneuerungen von Straßen nachträglich Hausanschlüsse etc. verlegt werden. Auch bei Baumaßnahmen mit beteiligtem Schwerlastverkehr sind regelmäßig nachträgliche Straßenschäden festzustellen.

Mit einem baulichen Eingriff in den Straßenkörper ist meist eine Ausfräsung der Deckschicht verbunden. Nach den Bauarbeiten wird der Fräsauschnitt verfüllt und mit einer Fuge an den Straßenbelag verbunden. Nach einiger Zeit fällt auf, dass der verfüllte Bereich abgesenkt ist, die Fugen aufbrechen, Teile der verfüllten Deckschicht herausbrechen und der Straßenbelag porös und von Rissen durchzogen ist. Beispielhaft ist der Straßenzustand in der Robert-Koch-Straße erwähnt, die beiliegenden Bilder illustrieren den Sachverhalt.

Ich frage Sie:

  • Wann und wie wurde die Robert-Koch-Straße erneuert?
  • Durch wen, aus welchem Grund und wann erfolgten die nachträglichen Eingriffe in den sanierten Straßenkörper?
  • Wer ist nach Abschluss nachträglicher Eingriffe für die Wiederherstellung der Straße/n verantwortlich?
  • Wer ist bei Bauarbeiten mit Schwerlastverkehr verantwortlich für die Beseitigung der dadurch entstehenden Schäden des Straßenbelages?
  • In welchem Turnus kontrolliert das Tiefbauamt die Wiederherstellung?
  • Wer ist für die Beseitigung der durch eine nicht fachgerechte Wiederherstellung der Straße verursachten Schäden am gesamten Straßenkörper verantwortlich? Bestehen Gewährleistungsansprüche von wem gegen wen?

Ich bitte um ausführliche mündliche sowie schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Hans-Dieter Bromberg
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung

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